Strom vor Ort im Recht: Speicher, Kundenanlage und Mieterstrom

Der Energiedienstleister, der sich mit der dezentralen Stromversorgung befasst, begegnet immer wieder neuen rechtlichen Herausforderungen. Denn während die AVBFernwärmeV nur spärlich novelliert wurde und auch die WärmeLV unverändert bestehen blieb, tut sich im Bereich der dezentralen Stromversorgung ständig etwas.
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hält die Abgrenzung von regulierungsfreier, dezentraler Vor-Ort-Lösung hin zur netzentgeltbasierten, bilanzkreisabhängigen Stromversorgung traditionell offen. Dem hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil zur Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG (jetzt: § 3 Nr. 65 EnWG) eine Grenze gesetzt. Dennoch ist längst nicht jede Leitung nun ein regulierungspflichtiges Netz. Es verbleiben vielmehr weiterhin große Anwendungsbereiche für lokale Direktversorgungslösungen. Gebäudetechnische Verteilsysteme können sogar um Direktleitungen erweitert werden. Die Praxis jedenfalls zeigt: Es gibt zwar nach wie vor Diskrepanzen und Auseinandersetzungen mit Netzbetreibern, aber in sehr vielen Fällen gibt es funktionierende Lösungen für dezentrale Strom-Direktversorgungen aus Dach-Solaranlagen oder Blockheizkraftwerken. Nicht nur das Urteil des BGH vom 13.05.2025, sondern auch die Novelle des EnWG aus Dezember 2025 beruhigten die Lage ein wenig.
Im Seminar bringen wir Ihnen den aktuellen Stand näher. Außerdem gehen wir auf aktuelle Fragen zum Zusammenhang zwischen Messrecht und Netzzugangsfragen sowie die Integration von Speichern ein. Auch die derzeit wieder diskutierten Fragen zur Vergütung nach EEG werden dabei behandelt. So erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Eckdaten zum Thema „dezentrale Stromversorgung in Kundenanlagen“.
Der Referent Dr. Dirk Legler von der Kanzlei Rechtsanwälte Günther nutzt seinen praxisrelevanten Blick, um eine Einordnung der wichtigsten aktuellen Entwicklungen zu tätigen. Er schafft dabei Raum für Diskussion, die explizit erwünscht ist.
In diesem Seminar…
…erhalten Sie eine prägnante Übersicht zu den wichtigsten Neuerungen rund um das Thema „Kundenanlage“
Urteil des BGH vom 13.05.25, Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich (EnWG) aus Ende 2025, etc.
…erläutern wir Ihnen die Auswirkungen der neuen Entwicklungen auf die Vor-Ort-Stromversorgung
Zweck, Anwendungsrahmen, Risiken, Kundenanlage, Direktleitungen, Erleichterungen bei Nutzung und Integration von Stromspeichern
…erfahren Sie, was Sie für Möglichkeiten des Rechtsschutzes bei Bundesnetzagentur, Clearingstelle EEG und/oder den Gerichten haben
…diskutieren wir Ihre konkreten Fragen
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hält die Abgrenzung von regulierungsfreier, dezentraler Vor-Ort-Lösung hin zur netzentgeltbasierten, bilanzkreisabhängigen Stromversorgung traditionell offen. Dem hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil zur Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG (jetzt: § 3 Nr. 65 EnWG) eine Grenze gesetzt. Dennoch ist längst nicht jede Leitung nun ein regulierungspflichtiges Netz. Es verbleiben vielmehr weiterhin große Anwendungsbereiche für lokale Direktversorgungslösungen. Gebäudetechnische Verteilsysteme können sogar um Direktleitungen erweitert werden. Die Praxis jedenfalls zeigt: Es gibt zwar nach wie vor Diskrepanzen und Auseinandersetzungen mit Netzbetreibern, aber in sehr vielen Fällen gibt es funktionierende Lösungen für dezentrale Strom-Direktversorgungen aus Dach-Solaranlagen oder Blockheizkraftwerken. Nicht nur das Urteil des BGH vom 13.05.2025, sondern auch die Novelle des EnWG aus Dezember 2025 beruhigten die Lage ein wenig.
Im Seminar bringen wir Ihnen den aktuellen Stand näher. Außerdem gehen wir auf aktuelle Fragen zum Zusammenhang zwischen Messrecht und Netzzugangsfragen sowie die Integration von Speichern ein. Auch die derzeit wieder diskutierten Fragen zur Vergütung nach EEG werden dabei behandelt. So erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Eckdaten zum Thema „dezentrale Stromversorgung in Kundenanlagen“.
Der Referent Dr. Dirk Legler von der Kanzlei Rechtsanwälte Günther nutzt seinen praxisrelevanten Blick, um eine Einordnung der wichtigsten aktuellen Entwicklungen zu tätigen. Er schafft dabei Raum für Diskussion, die explizit erwünscht ist.
In diesem Seminar…
…erhalten Sie eine prägnante Übersicht zu den wichtigsten Neuerungen rund um das Thema „Kundenanlage“
Urteil des BGH vom 13.05.25, Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich (EnWG) aus Ende 2025, etc.
…erläutern wir Ihnen die Auswirkungen der neuen Entwicklungen auf die Vor-Ort-Stromversorgung
Zweck, Anwendungsrahmen, Risiken, Kundenanlage, Direktleitungen, Erleichterungen bei Nutzung und Integration von Stromspeichern
…erfahren Sie, was Sie für Möglichkeiten des Rechtsschutzes bei Bundesnetzagentur, Clearingstelle EEG und/oder den Gerichten haben
…diskutieren wir Ihre konkreten Fragen
Abgesagt für den 20.04.2026, 10:00 – 11:30 Uhr
Online über „Zoom“
Dr. Dirk Legler, Rechtsanwälte Günther Partnerschaft
Das Online-Seminar findet über die Anwendung „Zoom“ statt. Über einen Link, der Ihnen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesandt wird, müssen Sie einen kleinen Client (.exe-Datei) herunterladen und installieren. Sie haben aber auch die Möglichkeit über Ihren Webbrowser teilzunehmen.
Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor dem Online-Seminar zu registrieren, um so das Zoom-Tool zu testen. Sollten Sie Probleme beim Herunterladen des Programms haben, bitten wir Sie sich an Ihre IT-Abteilung zu wenden. Sie können dann über ein internetfähiges Gerät, wie PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher und stabiler Internetleitung teilnehmen. Eine Teilnahme per Telefon ist zwar ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme mit o.g. Geräten, da u.a. mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet wird.
Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor dem Online-Seminar zu registrieren, um so das Zoom-Tool zu testen. Sollten Sie Probleme beim Herunterladen des Programms haben, bitten wir Sie sich an Ihre IT-Abteilung zu wenden. Sie können dann über ein internetfähiges Gerät, wie PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher und stabiler Internetleitung teilnehmen. Eine Teilnahme per Telefon ist zwar ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme mit o.g. Geräten, da u.a. mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet wird.
Die Teilnehmer:innen erhalten vor bzw. während der Veranstaltung die Unterlagen in digitaler Form.
Kosten: 185,00 € zzgl. 19 % MwSt.
Mitglieder mit dem Status »Plus« erhalten einen Nachlass von 20 % der Teilnahmegebühr. Mitglieder mit dem Status »Basis« erhalten einen Nachlass von 10 % der Teilnahmegebühr. Diese Rabatte werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
Bitte überprüfen Sie bei Ihrer Bestellung genau die Rechnungsanschrift. Bei einer späteren Rechnungsänderung wegen einer/eines fehlerhaft angegebenen Rechnungsanschrift/Rechnungsempfängers, müssen wir den zusätzlichen Aufwand leider mit 25,00 € berechnen.
Sie sind damit einverstanden, dass der vedec e.V. Ihnen die Rechnung elektronisch im PDF-Format an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zusendet.
Stornierungsgebühren
Stornierung bis 15.04.2026: 50,00 €. Stornierung ab 16.04.2026: keine Rückerstattung möglich.
Recht am eigenen Bild
Der vedec e. V. oder deren Beauftragte sind berechtigt, im Rahmen dieser Veranstaltung Bildaufnahmen der Veranstaltungsbesucher, die über die Wiedergabe der Veranstaltung hinausgehen (Recht am eigenen Bild) ohne Vergütung zu erstellen und zeitlich, räumlich, inhaltlich unbegrenzt in allen Medien zum Zwecke der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des vedec e.V. zu nutzen.
Datenschutzerklärung
Sie sind damit einverstanden, dass der vedec e. V. im Rahmen der Veranstaltung Ihre Daten wie Namen und Unternehmen in Teilnehmerlisten an Dritte weitergibt.
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