Soforthilfe Dezember für Gas und Wärme (hat bereits stattgefunden)

Der Bundestag hat am 10.11.2022 das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 14.11.2022 zugestimmt. Das Gesetz wird in den kommenden Tagen im Bundesgesetzblatt verkündet werden und damit in Kraft treten.

Es sieht im Kern für Wärmeversorgungsunternehmen vor, dass die Kunden die Abschläge für Dezember nicht oder nicht vollständig zahlen und das Wärmeversorgungsunternehmen dafür eine Erstattung vom Staat bekommt. Es sind u.a. Vorschriften über die Höhe der Erstattung, die zeitlichen Abläufe bei der Antragstellung und Erstattung, die Kontrolle und die Berücksichtigung in der Jahresabrechnung vorgesehen. Es kommt für die Wärmeversorgungsunternehmen darauf an, möglichst schnell die erforderlichen Prüfanträge zu stellen, um die Erstattung vor Fälligkeit der Dezember-Abschläge zu erhalten. PwC Deutschland wurde beauftragt, das Prüfverfahren durchzuführen.

In der Veranstaltung sollen die beschlossenen Regeln erläutert und die Umsetzungsschritte im Wärmeversorgungsunternehmen dargestellt und erörtert werden. Weiter informiert PwC ganz konkret über den Prozess der Antragsstellung – welche Anforderungen es gibt und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
hat stattgefunden am 22.11.2022, 14:00 – 16:00 Uhr
Online über „Zoom“

RA Martin Hack, Rechtsanwälte Günther
Bernd Papenstein, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Das Online-Seminar findet über die Anwendung „Zoom“ statt. Über einen Link, der Ihnen ca. eine Woche vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesandt wird, müssen Sie einen kleinen Client (.exe-Datei) herunterladen und installieren. Sie haben aber auch die Möglichkeit, über Ihren Webbrowser teilzunehmen.

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Die Teilnehmer:innen erhalten vor bzw. während der Veranstaltung die Unterlagen zum Seminar in digitaler Form.

Kosten: 145,00 € zzgl. 19% MwSt.

Mitglieder mit dem Status »Plus« erhalten einen Nachlass von 20 % der Teilnahmegebühr. Mitglieder mit dem Status »Basis« erhalten einen Nachlass von 10 % der Teilnahmegebühr. Diese Rabatte werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.

Bitte überprüfen Sie bei Ihrer Bestellung genau die Rechnungsanschrift. Bei einer späteren Rechnungsänderung wegen einer/eines fehlerhaft angegebenen Rechnungsanschrift/Rechnungsempfängers, müssen wir den zusätzlichen Aufwand leider mit 25,00 € berechnen.

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