Objekt- & Quartiersversorgung mit Nahwärme unter neuen Vorzeichen
Das Model der Nahwärmelieferung aus im Objekt oder im Quartier betriebenen Wärmeerzeugungsanlagen ist seit Jahren etabliert. Rechtlich war über die Gleichstellung mit der Fernwärme, die der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Jahre 1989 erwirkte, auch lange Zeit alles in ruhigem Fahrwasser.
Nun gibt es aber spätestens mit dem Gebäudeenergiegesetz seit 01.01.2024 für die Frage der energetischen Anforderungen und den Grad der Dekarbonisierung eine Aufteilung. Unterschieden wird zwischen solchen Wärmelieferanten, die über (kleinere) Gebäudenetze und solchen, die über (größere) Wärmenetze Wärme an ihre Kund:innen liefern. Während die größeren Wärmenetze über das Wärmeplanungsgesetz (langsamer) dekarbonisieren dürfen, sind Wärmelieferanten, die Gebäudenetze für den Verkauf ihrer Wärme nutzen, den höheren Anforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz ausgesetzt. Auch die Novelle der AVBFernwärmeV greift diese Unterscheidung nun ebenso auf, wie sie die neue Kategorie der so genannten Kleinstnetze schafft.
Diese zu differenzierenden Fragen bei der Quartiers- und Nahwärmeversorgung und die rechtlichen und praktischen Folgewirkungen dessen thematisieren wir in diesem Seminar. Unser Referent präsentiert dabei zudem Lösungsvorschläge, die sich dem Contracting-Anbieter aus rechtlicher Sicht anbieten und diskutiert diese mit den Teilnehmer:innen.
Der zweite Schwerpunkt des Seminars: Über das Wärmeplanungsgesetz des Bundes steht schon zu Mitte 2026 in vielen Kommunen die Verabschiedung der kommunalen Wärmepläne an. In vielen Bundesländern werden diese Pläne aufgrund landesgesetzlicher Regelungen bereits viel eher verabschiedet. Das heißt: in fast jeder Kommune in Deutschland hat ein Prozess der kommunalen Wärmeplanung schon begonnen. Das Thema der planerischen Ausgestaltung der Wärmewende ist seit spätestens Anfang 2024 damit in aller Munde und wird auch auf planerischer Ebene in den Kommunen breit diskutiert. Hierbei werden insbesondere die Potentiale für klassische Fernwärme über große Wärmenetze in den Blick genommen. Doch was ist mit den zahlreichen Flächen, die für Fernwärme (aufgrund fehlender Gebäudedichte oder mangels geographischer Geeignetheit) nicht in Betracht kommen? Könnten diese „weißen Flächen“ nicht für Quartierswärme und/oder Objekt-Contracting (Nahwärme) durch den Contracting-Anbieter genutzt werden? Wenn ja, welche (rechtlichen) Möglichkeiten gibt es, um das zu erreichen und wie bringt man das in die kommunale Wärmeplanung ein?
Diese und weitere Fragen zum rechtlichen Rahmen werden im zweiten Teil des Seminars detailliert untersucht. Unser Referent skizziert mögliche Lösungsansätze, die aus seiner Sicht rechtlich bestehen und diskutiert diese mit den Teilnehmer:innen.
Abgerundet wird das Seminar durch ein Praxisbeispiel einer neuen Quartiersversorgung – der Vorstellung eines Projektes der WERTWIN EnergiegesellschaftmbH & Co. KG, bei dem die Wärmeversorgung zu 100 % mit Erneuerbaren Energien erfolgt. Stefan Taig von der WERTWIN EnergiegesellschaftmbH & Co. KG stellt Details dieses Projektes vor und beantwortet den Teilnehmer:innen Fragen.
In diesem Seminar…
…lernen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Objekt- und Quartiersversorgung mit Nahwärme kennen
…erläutern wir Ihnen die Auswirkungen der rechtlichen Neuerungen auf Ihre tägliche Arbeit
…diskutieren wir Ihre konkreten Fragen zur Nahwärmeversorgung
…erhalten Sie wertvolle Praxistipps am Beispiel einer aktuellen Quartiersversorgung
Nun gibt es aber spätestens mit dem Gebäudeenergiegesetz seit 01.01.2024 für die Frage der energetischen Anforderungen und den Grad der Dekarbonisierung eine Aufteilung. Unterschieden wird zwischen solchen Wärmelieferanten, die über (kleinere) Gebäudenetze und solchen, die über (größere) Wärmenetze Wärme an ihre Kund:innen liefern. Während die größeren Wärmenetze über das Wärmeplanungsgesetz (langsamer) dekarbonisieren dürfen, sind Wärmelieferanten, die Gebäudenetze für den Verkauf ihrer Wärme nutzen, den höheren Anforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz ausgesetzt. Auch die Novelle der AVBFernwärmeV greift diese Unterscheidung nun ebenso auf, wie sie die neue Kategorie der so genannten Kleinstnetze schafft.
Diese zu differenzierenden Fragen bei der Quartiers- und Nahwärmeversorgung und die rechtlichen und praktischen Folgewirkungen dessen thematisieren wir in diesem Seminar. Unser Referent präsentiert dabei zudem Lösungsvorschläge, die sich dem Contracting-Anbieter aus rechtlicher Sicht anbieten und diskutiert diese mit den Teilnehmer:innen.
Der zweite Schwerpunkt des Seminars: Über das Wärmeplanungsgesetz des Bundes steht schon zu Mitte 2026 in vielen Kommunen die Verabschiedung der kommunalen Wärmepläne an. In vielen Bundesländern werden diese Pläne aufgrund landesgesetzlicher Regelungen bereits viel eher verabschiedet. Das heißt: in fast jeder Kommune in Deutschland hat ein Prozess der kommunalen Wärmeplanung schon begonnen. Das Thema der planerischen Ausgestaltung der Wärmewende ist seit spätestens Anfang 2024 damit in aller Munde und wird auch auf planerischer Ebene in den Kommunen breit diskutiert. Hierbei werden insbesondere die Potentiale für klassische Fernwärme über große Wärmenetze in den Blick genommen. Doch was ist mit den zahlreichen Flächen, die für Fernwärme (aufgrund fehlender Gebäudedichte oder mangels geographischer Geeignetheit) nicht in Betracht kommen? Könnten diese „weißen Flächen“ nicht für Quartierswärme und/oder Objekt-Contracting (Nahwärme) durch den Contracting-Anbieter genutzt werden? Wenn ja, welche (rechtlichen) Möglichkeiten gibt es, um das zu erreichen und wie bringt man das in die kommunale Wärmeplanung ein?
Diese und weitere Fragen zum rechtlichen Rahmen werden im zweiten Teil des Seminars detailliert untersucht. Unser Referent skizziert mögliche Lösungsansätze, die aus seiner Sicht rechtlich bestehen und diskutiert diese mit den Teilnehmer:innen.
Abgerundet wird das Seminar durch ein Praxisbeispiel einer neuen Quartiersversorgung – der Vorstellung eines Projektes der WERTWIN EnergiegesellschaftmbH & Co. KG, bei dem die Wärmeversorgung zu 100 % mit Erneuerbaren Energien erfolgt. Stefan Taig von der WERTWIN EnergiegesellschaftmbH & Co. KG stellt Details dieses Projektes vor und beantwortet den Teilnehmer:innen Fragen.
In diesem Seminar…
…lernen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Objekt- und Quartiersversorgung mit Nahwärme kennen
…erläutern wir Ihnen die Auswirkungen der rechtlichen Neuerungen auf Ihre tägliche Arbeit
…diskutieren wir Ihre konkreten Fragen zur Nahwärmeversorgung
…erhalten Sie wertvolle Praxistipps am Beispiel einer aktuellen Quartiersversorgung
03.12.2024, 09:30 – 13:00 Uhr
Online über „Zoom“
Dr. Dirk Legler, Rechtsanwälte Günther Partnerschaft
Stefan Taig, WERTWIN EnergiegesellschaftmbH & Co. KG
Stefan Taig, WERTWIN EnergiegesellschaftmbH & Co. KG
Das Online-Seminar findet über die Anwendung „Zoom“ statt. Über einen Link, der Ihnen ca. eine Woche vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesandt wird, müssen Sie einen kleinen Client (.exe-Datei) herunterladen und installieren. Sie haben aber auch die Möglichkeit, über Ihren Webbrowser teilzunehmen.
Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor dem Online-Seminar zu registrieren, um so das Zoom-Tool zu testen. Sollten Sie Probleme beim Herunterladen des Programms haben, bitten wir Sie sich an Ihre IT-Abteilung zu wenden. Sie können dann über ein internetfähiges Gerät, wie PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher und stabiler Internetleitung teilnehmen. Eine Teilnahme per Telefon ist zwar ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme mit o.g. Geräten, da u.a. mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet wird.
Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor dem Online-Seminar zu registrieren, um so das Zoom-Tool zu testen. Sollten Sie Probleme beim Herunterladen des Programms haben, bitten wir Sie sich an Ihre IT-Abteilung zu wenden. Sie können dann über ein internetfähiges Gerät, wie PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher und stabiler Internetleitung teilnehmen. Eine Teilnahme per Telefon ist zwar ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme mit o.g. Geräten, da u.a. mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet wird.
Die Teilnehmer:innen erhalten vor bzw. während der Veranstaltung die Unterlagen zum Seminar in digitaler Form.
Kosten: 330,00 € zzgl. 19 % MwSt.
Mitglieder mit dem Status »Plus« erhalten einen Nachlass von 20 % der Teilnahmegebühr. Mitglieder mit dem Status »Basis« erhalten einen Nachlass von 10 % der Teilnahmegebühr. Diese Rabatte werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
Bitte überprüfen Sie bei Ihrer Bestellung genau die Rechnungsanschrift. Bei einer späteren Rechnungsänderung wegen einer/eines fehlerhaft angegebenen Rechnungsanschrift/Rechnungsempfängers müssen wir den zusätzlichen Aufwand leider mit 25,00 € berechnen.
Stornierungsgebühren
Stornierung bis 28.11.2024: 100,00 €. Stornierung ab 29.11.2024: keine Rückerstattung möglich.
Datenschutzerklärung
Sie sind damit einverstanden, dass der vedec e. V. im Rahmen der Veranstaltung Ihre Daten wie Namen und Unternehmen in Teilnehmerlisten an Dritte weitergibt.
Kosten: 330,00 € zzgl. 19 % MwSt.
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