Mieterstrom in 2021 – neues EEG 2021, neues KWKG und das BEHG

Das neue Jahr bringt für den dezentralen Stromlieferanten insbesondere drei neue Gesetze.

Zum ersten ist das neue EEG 2021 zum 01.01.2021 in Kraft getreten. Doch wie ist sein Inhalt? Bringt das neue EEG endlich den erhofften Durchbruch für den PV-Mieterstrom? Gibt es jetzt einen echten Quartiersansatz? Welche Auswirkungen haben die Neuregelungen zum Eigenverbrauch für den Energiedienstleister und die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage? Fakt ist, dass man sich auf die neue Gesetzeslage einstellen muss.

Zusammen mit dem EEG 2021 wurde auch das KWKG noch einmal umfassend angepasst. Was genau bedeutet das für die Stromlieferung aus KWK-Anlagen im Quartier?

Schließlich tritt das BEHG ebenfalls zum 01.01.2021 in Kraft. Für den KWK-Anlagenbetreiber, der mit fossilen Energien Wärme und Strom erzeugt, stellt sich damit die Frage, wie er mit den Mehrbelastungen für die (anteilige) Stromerzeugung umgehen soll. Muss der EDL auf diesen KWK-Strom-Mehrkosten sitzen bleiben oder welche Möglichkeiten der Weitergabe hat er?

In diesem Online-Seminar wird Ihnen unser Referent, Dr. Dirk Legler, Mitglied im Juristischen Beirat und Partner der Kanzlei Günther, einen Überblick über diese für den dezentralen Stromlieferanten für das Jahr 2021 wohl wichtigsten Änderungen geben. Herr Dr. Legler wird diese Änderung zugleich, in gewohnter Weise, sehr gerne mit Ihnen diskutieren.
hat stattgefunden am 26.01.2021, 10:00 – 11:30 Uhr
Online über “GoToWebinar”
In diesem Seminar
 
I. Neues EEG 2021 zum 01.01.2021:
 
…erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Neuregelungen für Energiedienstleister
 
…erfahren Sie konkret die aktuellen Veränderungen des EEG 2021
   neue Grenzen für Messvorgaben, EEG-Umlage und Eigenversorgungsprivileg, höhere Förderung für PV-Mieterstrom
 
…lernen Sie neue Varianten zum PV-Mieterstrom kennen
   Lieferkettenmodell, Quartiersansatz und neue Anlagenzusammenfassung, Zusammenhang zur Kundenanlage
 
II. Das zum 01.01.2021 ebenfalls neue KWKG 2021:
 
…erhalten Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen im Vergleich zum KWKG 2020
   Abschaffung der Boni? Meldepflicht bei negativen Strompreisen?
 
III. BEHG und fossile KWK:
 
…besprechen wir die konkreten Auswirkungen und Möglichkeiten ab 01.01.2021 auf die KWK
 
…diskutieren wir mit Ihnen wie Sie die Strom-Mehrkosten aufgrund der CO2-Bepreisung weitergeben
   Im Wärme- oder im Stromliefervertrag? Oder gar nicht?


Referenten
RA Tobias Dworschak, vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting
RA Dr. Dirk Legler, Rechtsanwälte Günther
Das Online-Seminar findet über die Anwendung „GoToWebinar“ statt. Über einen Link, der Ihnen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesandt wird, müssen Sie einen kleinen Client (.exe-Datei) herunterladen und installieren. Sie haben aber auch die Möglichkeit über Ihren Webbrowser teilzunehmen.

Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor dem Online-Seminar zu registrieren, um so das Tool zu testen. Sollten Sie Probleme beim Herunterladen des Programms haben, bitten wir Sie sich an Ihre IT-Abteilung zu wenden. Sie können dann über ein internetfähiges Gerät, wie PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher und stabiler Internetleitung teilnehmen. Eine Teilnahme per Telefon ist zwar ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme mit o.g. Geräten, da u.a. mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet wird.
Die Teilnehmer erhalten vor bzw. während der Veranstaltung Unterlagen zum Seminar.

Kosten: 145,00 € zzgl. 19% MwSt.

Mitglieder mit dem Status »Plus« erhalten einen Nachlass von 20 % der Teilnahmegebühr. vedec-Mitglieder mit dem Status »Basis« erhalten einen Nachlass von 10 % der Teilnahmegebühr. Diese Rabatte werden bei der Rechnungsstellung von uns berücksichtigt.

Stornierung bis 9 Kalendertage vor Tagungsbeginn: 50,00 €. Stornierung weniger als 9 Kalendertage vor Tagungsbeginn: keine Rückerstattung möglich.