GEG 2024: Erste Erfahrungen mit dem neuen Gesetz

Die Wellen um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben sich geglättet. Jetzt gibt es erste Erfahrungen mit dem neuen Gesetz. Neben den Änderungen im eigentlichen GEG sind nun auch die Änderungen zur Heizkostenverordnung und zum BGB (neue Modernisierungsumlage) in Kraft. Überlegungen zur Novelle der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) laufen. Auch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sollte zum 01.01.2024 in Kraft getreten sein und die Verzahnung zwischen den Übergangsnormen im GEG und der kommunalen Wärmeplanung gut determinieren. Damit liegt nun (theoretisch) ein konsistentes gesetzgeberisches Tableau vor. Doch wie geht man damit in der Praxis um?
 
Nach einem kurzen Überblick über die neuen Inhalte des Gebäudeenergiegesetzes und auch einige Details zu den rechtlichen Anforderungen an neue Heizanlagen (Wärmepumpe, Biomasse, Wärmenetz, Quartierslösungen, KWK, Wasserstoff und hybride Anlagen ggf. mit Solarthermie), gehen wir verstärkt auf erste Praxiserfahrungen ein, insbesondere mit den komplexen Übergangs- und Ausnahmenormen, aber auch zu Details der neuen ordnungsrechtlichen Vorgabe, ab 2024 bei der Erneuerung von Heizungsanlagen grundsätzlich mindestens 65 % Erneuerbare Energien einzusetzen.
 
Welche Chancen für Energiedienstleister gibt es hier? Wo sind die Herausforderungen? Wo die Hemmnisse? Wir geben Ihnen ganz aktuell einen Überblick über die neue Rechtslage undgehen darauf ein, welche Auswirkungen das neue GEG für Ihr Geschäft hat. Lassen Sie uns gemeinsam Überlegungen aufstellen, wie Energiedienstleistungsunternehmen mit den Anforderungen strategisch am besten umgehen.
 
In diesem Seminar…
 
…erhalten Sie einen fundierten Überblick über die ersten Erfahrungen mit dem novellierten Gebäudeenergiegesetz
 
…lernen Sie die aktuellen rechtlichen Aspekte rund ums Gebäudeenergiegesetzes kennen
 
…können Sie diskutieren, wie Energiedienstleistungsunternehmen auf die Anforderungen strategisch am besten reagieren
hat stattgefunden am 22.01.2024, 09:30 – 13:00 Uhr
Online über „Zoom“
Dr. Dirk Legler, Rechtsanwälte Günther
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Kosten: 330,00 € zzgl. 19 % MwSt.

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