GEG 2024: Erste Erfahrungen mit dem neuen Gesetz
Die Wellen um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben sich geglättet. Jetzt gibt es erste Erfahrungen mit dem neuen Gesetz. Neben den Änderungen im eigentlichen GEG sind nun auch die Änderungen zur Heizkostenverordnung und zum BGB (neue Modernisierungsumlage) in Kraft. Überlegungen zur Novelle der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) laufen. Auch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sollte zum 01.01.2024 in Kraft getreten sein und die Verzahnung zwischen den Übergangsnormen im GEG und der kommunalen Wärmeplanung gut determinieren. Damit liegt nun (theoretisch) ein konsistentes gesetzgeberisches Tableau vor. Doch wie geht man damit in der Praxis um?
Nach einem kurzen Überblick über die neuen Inhalte des Gebäudeenergiegesetzes und auch einige Details zu den rechtlichen Anforderungen an neue Heizanlagen (Wärmepumpe, Biomasse, Wärmenetz, Quartierslösungen, KWK, Wasserstoff und hybride Anlagen ggf. mit Solarthermie), gehen wir verstärkt auf erste Praxiserfahrungen ein, insbesondere mit den komplexen Übergangs- und Ausnahmenormen, aber auch zu Details der neuen ordnungsrechtlichen Vorgabe, ab 2024 bei der Erneuerung von Heizungsanlagen grundsätzlich mindestens 65 % Erneuerbare Energien einzusetzen.
Welche Chancen für Energiedienstleister gibt es hier? Wo sind die Herausforderungen? Wo die Hemmnisse? Wir geben Ihnen ganz aktuell einen Überblick über die neue Rechtslage undgehen darauf ein, welche Auswirkungen das neue GEG für Ihr Geschäft hat. Lassen Sie uns gemeinsam Überlegungen aufstellen, wie Energiedienstleistungsunternehmen mit den Anforderungen strategisch am besten umgehen.
In diesem Seminar…
…erhalten Sie einen fundierten Überblick über die ersten Erfahrungen mit dem novellierten Gebäudeenergiegesetz
…lernen Sie die aktuellen rechtlichen Aspekte rund ums Gebäudeenergiegesetzes kennen
…können Sie diskutieren, wie Energiedienstleistungsunternehmen auf die Anforderungen strategisch am besten reagieren
Nach einem kurzen Überblick über die neuen Inhalte des Gebäudeenergiegesetzes und auch einige Details zu den rechtlichen Anforderungen an neue Heizanlagen (Wärmepumpe, Biomasse, Wärmenetz, Quartierslösungen, KWK, Wasserstoff und hybride Anlagen ggf. mit Solarthermie), gehen wir verstärkt auf erste Praxiserfahrungen ein, insbesondere mit den komplexen Übergangs- und Ausnahmenormen, aber auch zu Details der neuen ordnungsrechtlichen Vorgabe, ab 2024 bei der Erneuerung von Heizungsanlagen grundsätzlich mindestens 65 % Erneuerbare Energien einzusetzen.
Welche Chancen für Energiedienstleister gibt es hier? Wo sind die Herausforderungen? Wo die Hemmnisse? Wir geben Ihnen ganz aktuell einen Überblick über die neue Rechtslage undgehen darauf ein, welche Auswirkungen das neue GEG für Ihr Geschäft hat. Lassen Sie uns gemeinsam Überlegungen aufstellen, wie Energiedienstleistungsunternehmen mit den Anforderungen strategisch am besten umgehen.
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…können Sie diskutieren, wie Energiedienstleistungsunternehmen auf die Anforderungen strategisch am besten reagieren
hat stattgefunden am 22.01.2024, 09:30 – 13:00 Uhr
Online über „Zoom“
Dr. Dirk Legler, Rechtsanwälte Günther
Das Online-Seminar findet über die Anwendung „Zoom“ statt. Über einen Link, der Ihnen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesandt wird, müssen Sie einen kleinen Client (.exe-Datei) herunterladen und installieren. Sie haben aber auch die Möglichkeit über Ihren Webbrowser teilzunehmen.
Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor dem Online-Seminar zu registrieren, um so das Zoom-Tool zu testen. Sollten Sie Probleme beim Herunterladen des Programms haben, bitten wir Sie sich an Ihre IT-Abteilung zu wenden. Sie können dann über ein internetfähiges Gerät, wie PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher und stabiler Internetleitung teilnehmen. Eine Teilnahme per Telefon ist zwar ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme mit o.g. Geräten, da u.a. mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet wird.
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Die Teilnehmer:innen erhalten vor bzw. während der Veranstaltung die Unterlagen zum Seminar in digitaler Form.
Kosten: 330,00 € zzgl. 19 % MwSt.
Mitglieder mit dem Status »Plus« erhalten einen Nachlass von 20 % der Teilnahmegebühr. Mitglieder mit dem Status »Basis« erhalten einen Nachlass von 10 % der Teilnahmegebühr. Diese Rabatte werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
Bitte überprüfen Sie bei Ihrer Bestellung genau die Rechnungsanschrift. Bei einer späteren Rechnungsänderung wegen einer/eines fehlerhaft angegebenen Rechnungsanschrift/Rechnungsempfängers, müssen wir den zusätzlichen Aufwand leider mit 25,00 € berechnen.
Stornierungsgebühren
Stornierung bis fünf Kalendertage vor Seminarbeginn: 100,00 €. Stornierung weniger als fünf Kalendertage vor Seminarbeginn: keine Rückerstattung möglich.
Datenschutzerklärung
Sie sind damit einverstanden, dass der vedec e. V. im Rahmen der Veranstaltung Ihre Daten wie Namen und Unternehmen in Teilnehmerlisten an Dritte weitergibt.
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