ExpertenTalk: Bundesförderung für effiziente Gebäude

In diesem interaktiven Gesprächsformat stehen Ihre Fragen im Mittelpunkt, dieses Mal zum Thema: Bundesförderung für effiziente Gebäude auch für Contractoren.

Nach einer kurzen Einführung in das Thema widmen sich unsere Experten – Dr. Ina Bartmann, Robert Budras & Laura Drake des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Dipl.-Ing. Stefan Scherz, Vorsitzender des Beirates Technik Innovation Management im vedec – Ihren konkreten Fragen und geben Tipps zur praktischen Umsetzung in der täglichen Arbeit.

Die energetische Gebäudeförderung des Bundes wird mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu gestaltet. Dabei ist interessant, dass auch Contractoren als mögliche Antragsteller ausdrücklich genannt werden. Vertreter*Innen des BAFA werden die Bundesförderung und die Möglichkeiten kurz erklären und im Gespräch gern Antworten auf Ihre konkreten Fragen geben.

Die BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).

Die BEG ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt:

1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die BEG EM ist im Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet.

Die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW ab 1. Juli 2021 geplant. Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW.

Fördergegenstand

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) sind folgende Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden für Wohngebäude und Nichtwohngebäude förderfähig:

• Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
• Anlagentechnik (außer Heizung)
• Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
• Heizungsoptimierung
• Fachplanung und Baubegleitung

Der ExpertenTalk findet online über die Plattform Zoom statt, die es uns am besten erlaubt, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen und Ihre Fragen zu diskutieren.

Ihre konkreten Fragen können Sie uns gerne auch schon im Vorfeld der Veranstaltung zukommen lassen.
06.05.2021, 10:00 – 11:30 Uhr
Online über „Zoom“
Dr. Ina Bartmann, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Robert Budras, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Laura Drake, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Dipl.-Ing. Stefan Scherz, Ingenieurdienstleistungen IDL
Tobias Dworschak, vedec e.V.
Das Online-Seminar findet über die Anwendung „Zoom“ statt. Über einen Link, der Ihnen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesandt wird, müssen Sie einen kleinen Client (.exe-Datei) herunterladen und installieren. Sie haben aber auch die Möglichkeit über Ihren Webbrowser teilzunehmen.

Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor dem Online-Seminar zu registrieren, um so das Tool zu testen. Sollten Sie Probleme beim Herunterladen des Programms haben, bitten wir Sie sich an Ihre IT-Abteilung zu wenden. Sie können dann über ein internetfähiges Gerät, wie PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher und stabiler Internetleitung teilnehmen. Eine Teilnahme per Telefon ist zwar ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme mit o.g. Geräten, da u.a. mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet wird.
Die Teilnehmer*innen erhalten vor bzw. während der Veranstaltung die Unterlagen zum Seminar in digitaler Form.

Kosten: 145,00 € zzgl. 19% MwSt. – Für Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos!

Bitte überprüfen Sie bei Ihrer Bestellung genau die Rechnungsanschrift. Bei einer späteren Rechnungsänderung wegen einer/eines fehlerhaft angegebenen Rechnungsanschrift/Rechnugsempfängers, müssen wir den zusätzlichen Aufwand leider mit 25,00 € berechnen.

Stornierung bis 9 Kalendertage vor Tagungsbeginn: 50,00 €. Stornierung weniger als 9 Kalendertage vor Tagungsbeginn: keine Rückerstattung möglich.