ExpertenTalk: FFVAV & AVBFernwärmeV

In diesem interaktiven Gesprächsformat stehen Ihre Fragen und Erfahrungen zur FFVAV & AVBFernwärmeV im Mittelpunkt.
Mit der Novelle der FFVAV traten ab dem 05. Oktober 2021 neue Anforderungen an die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme- oder Fernkälte in Kraft. Gleichzeitig nutzte der Verordnungsgeber die Gelegenheit, um weitere Änderungen in der AVBFernwärmeV vorzunehmen.
Neu installierte Messeinrichtungen müssen nun fernauslesbar und interoperabel sein, im Bestand befindliche Messeinrichtungen sind bis zum 31.12.2026 nachzurüsten. Sobald ein fernauslesbarer Zähler vorhanden ist, sind den Kunden monatlich Abrechnungsinformationen zur Verfügung zu stellen.
Die AVBFernwärmeV erlaubt dem Kunden jetzt, eine Anpassung der vereinbarten Wärmeleistung einmal jährlich mit einer Frist von vier Wochen um bis zu
50 % zu verlangen. Will der Kunde die Leistung durch den Einsatz erneuerbarer Energien ersetzen, darf er den Vertrag vorzeitig mit zweimonatiger Frist kündigen.
Diese Änderungen gelten seit dem Oktober 2021. Wir wollen mit Ihnen die ersten Erfahrungen im Umgang damit erörtern.
Die Fragen sind zahlreich: Gilt die neue AVBFernwärmeV und die neue FFVAV nur für Neuverträge oder auch für Bestandsverträge? Darf weiterhin von allen Bestimmungen der AVBFernwärmeV abgewichen werden? Wenn ja, wie? Müssen auch Nahwärmelieferanten (Contractoren, EDL) diese Veröffentlichungen (u.a. über Netzverluste) barrierefrei im Internet vornehmen? Darf eine Änderung einer Preisänderungsklausel weiterhin einseitig anders als durch öffentliche Bekanntgabe erfolgen? Unter welchen Voraussetzungen? Wann kann der Wärmeversorger auf die monatliche Abrechnungs- und Verbrauchsinformation verzichten?
Diese und viele weitere Fragen bilden die Grundlage unseres Austauschs.
Nach einer kurzen Einführung in das Thema widmet sich unser Experte – Rechtsanwalt Martin Hack, Vorsitzender des Juristischen Beirates – Ihren konkreten Fragen und gibt Tipps zur praktischen Umsetzung in der täglichen Arbeit.
Ihre Fragen können Sie uns gerne auch schon im Vorfeld der Veranstaltung zukommen lassen.
Mit der Novelle der FFVAV traten ab dem 05. Oktober 2021 neue Anforderungen an die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme- oder Fernkälte in Kraft. Gleichzeitig nutzte der Verordnungsgeber die Gelegenheit, um weitere Änderungen in der AVBFernwärmeV vorzunehmen.
Neu installierte Messeinrichtungen müssen nun fernauslesbar und interoperabel sein, im Bestand befindliche Messeinrichtungen sind bis zum 31.12.2026 nachzurüsten. Sobald ein fernauslesbarer Zähler vorhanden ist, sind den Kunden monatlich Abrechnungsinformationen zur Verfügung zu stellen.
Die AVBFernwärmeV erlaubt dem Kunden jetzt, eine Anpassung der vereinbarten Wärmeleistung einmal jährlich mit einer Frist von vier Wochen um bis zu
50 % zu verlangen. Will der Kunde die Leistung durch den Einsatz erneuerbarer Energien ersetzen, darf er den Vertrag vorzeitig mit zweimonatiger Frist kündigen.
Diese Änderungen gelten seit dem Oktober 2021. Wir wollen mit Ihnen die ersten Erfahrungen im Umgang damit erörtern.
Die Fragen sind zahlreich: Gilt die neue AVBFernwärmeV und die neue FFVAV nur für Neuverträge oder auch für Bestandsverträge? Darf weiterhin von allen Bestimmungen der AVBFernwärmeV abgewichen werden? Wenn ja, wie? Müssen auch Nahwärmelieferanten (Contractoren, EDL) diese Veröffentlichungen (u.a. über Netzverluste) barrierefrei im Internet vornehmen? Darf eine Änderung einer Preisänderungsklausel weiterhin einseitig anders als durch öffentliche Bekanntgabe erfolgen? Unter welchen Voraussetzungen? Wann kann der Wärmeversorger auf die monatliche Abrechnungs- und Verbrauchsinformation verzichten?
Diese und viele weitere Fragen bilden die Grundlage unseres Austauschs.
Nach einer kurzen Einführung in das Thema widmet sich unser Experte – Rechtsanwalt Martin Hack, Vorsitzender des Juristischen Beirates – Ihren konkreten Fragen und gibt Tipps zur praktischen Umsetzung in der täglichen Arbeit.
Ihre Fragen können Sie uns gerne auch schon im Vorfeld der Veranstaltung zukommen lassen.
hat stattgefunden am 23.03.2022
Online über „Zoom“
Tobias Dworschak, vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V.
RA Martin Hack, Rechtsanwälte Günther
RA Martin Hack, Rechtsanwälte Günther
Das Online-Seminar findet über die Anwendung „Zoom“ statt. Eine Woche vor Veranstaltungsbeginn erhalten Sie eine Mail mit der Einladung, der Veranstaltungsgruppe in unserer vedec Community beizutreten. Dort finden Sie alle Informationen zu Ihrer Veranstaltung – u.a. die Zoom-Einwahldaten und die Seminarunterlagen. Eine separate Mail mit Zoom-Einwahldaten wird nicht verschickt. Über den Zoom-Link in der Veranstaltungsgruppe müssen Sie sich einen kleinen Client (.exe-Datei) herunterladen und installieren. Sie haben aber auch die Möglichkeit, über Ihren Webbrowser teilzunehmen.
Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor dem Online-Seminar zu registrieren, um so das Tool zu testen. Sollten Sie Probleme beim Herunterladen des Programms haben, bitten wir Sie sich an Ihre IT-Abteilung zu wenden. Sie können dann über ein internetfähiges Gerät, wie PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher und stabiler Internetleitung teilnehmen. Eine Teilnahme per Telefon ist zwar ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme mit o.g. Geräten, da u.a. mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet wird.
Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor dem Online-Seminar zu registrieren, um so das Tool zu testen. Sollten Sie Probleme beim Herunterladen des Programms haben, bitten wir Sie sich an Ihre IT-Abteilung zu wenden. Sie können dann über ein internetfähiges Gerät, wie PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher und stabiler Internetleitung teilnehmen. Eine Teilnahme per Telefon ist zwar ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme mit o.g. Geräten, da u.a. mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet wird.
Die Teilnehmer erhalten vor bzw. während der Veranstaltung die Unterlagen zum Seminar in digitaler Form.
Kosten: 145,00 € zzgl. 19% MwSt.
Mitglieder mit dem Status »Plus« erhalten einen Nachlass von 20 % der Teilnahmegebühr. Mitglieder mit dem Status »Basis« erhalten einen Nachlass von 10 % der Teilnahmegebühr. Diese Rabatte werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
Bitte überprüfen Sie bei Ihrer Bestellung genau die Rechnungsanschrift. Bei einer späteren Rechnungsänderung wegen einer/eines fehlerhaft angegebenen Rechnungsanschrift/Rechnungsempfängers, müssen wir den zusätzlichen Aufwand leider mit 25,00 € berechnen.
Stornierungsgebühren
Stornierung bis 9 Kalendertage vor Tagungsbeginn: 50,00 €. Stornierung weniger als 9 Kalendertage vor Tagungsbeginn: keine Rückerstattung möglich.
Recht am eigenen Bild
Der vedec e. V. oder deren Beauftragte sind berechtigt, im Rahmen dieser Veranstaltung Bildaufnahmen der Veranstaltungsbesucher, die über die Wiedergabe der Veranstaltung hinausgehen (Recht am eigenen Bild) ohne Vergütung zu erstellen und zeitlich, räumlich, inhaltlich unbegrenzt in allen Medien zum Zwecke der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des vedec e.V. zu nutzen.
Datenschutzerklärung
Sie sind damit einverstanden, dass der vedec e. V. im Rahmen der Veranstaltung Ihre Daten wie Namen und Unternehmen in Teilnehmerlisten an Dritte weitergibt.
Kosten: 145,00 € zzgl. 19% MwSt.
Mitglieder mit dem Status »Plus« erhalten einen Nachlass von 20 % der Teilnahmegebühr. Mitglieder mit dem Status »Basis« erhalten einen Nachlass von 10 % der Teilnahmegebühr. Diese Rabatte werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
Bitte überprüfen Sie bei Ihrer Bestellung genau die Rechnungsanschrift. Bei einer späteren Rechnungsänderung wegen einer/eines fehlerhaft angegebenen Rechnungsanschrift/Rechnungsempfängers, müssen wir den zusätzlichen Aufwand leider mit 25,00 € berechnen.
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