EuGH zur Kundenanlage – Folgen für die dezentrale Stromversorgung

Nach vielen für die dezentrale Stromversorgung positiven Urteilen zur so genannten Kundenanlage hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden: Im Wege der europarechtskonformen Auslegung kann nicht sichergestellt werden, dass alle als Kundenanlagen nach dem deutschen Recht erfassten Sachverhalte nicht der Regulierung nach europäischem Recht zu unterstellen sind. Das Gegenteil ist laut EuGH der Fall: die mit der Kundenanlage erfassten Kriterien sind in keinerlei Weise geeignet, eine Ausnahme vom Regulierungsbedürfnis zu begründen.

Auch wenn der EuGH zahlreiche andere Ausnahmen vom Regulierungsbedürfnis aufzeigte, so war dieses Urteil aus Ende November 2024 in dieser Deutlichkeit ein echter Paukenschlag in der ganzen Branche. Hatte der BGH noch die Besonderheiten des Falles betont und ins Zentrum seiner Vorlagefrage an den EuGH die „systemimmanenten Schwierigkeiten“ der dem Fall zugrundeliegenden KWK-Konstellation gestellt (der Contracting-Anbieter war dezentraler KWK-Stromlieferant, Kundenanlagenbetreiber und Wärmeversorger zugleich), kommt es dem EuGH darauf überhaupt nicht mehr an. Vielmehr hält er bereits den Ansatz des deutschen Gesetzgebers aus dem Jahre 2011 für vollkommen verfehlt: Denn anders als der deutsche Gesetzgeber meinte, ist laut EuGH gerade nicht davon auszugehen, dass der Betrieb von Leitungsstrukturen nicht in den Anwendungsbereich der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie fällt, wenn diese zwar bei einer rein technischen Betrachtung der Energieversorgung dienen, aber kein Regulierungsbedürfnis für sie besteht. Denn letzteres ändere nichts daran, dass sie grundsätzlich ein Verteilernetz seien. Der deutsche Gesetzgeber könne nicht einfach Sonder-Ausnahmen vom Netzbegriff schaffen, die keine Stütze in den abschließenden Ausnahmenormen aus der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie selbst finden.

Diese deutlichen Worte aus Luxemburg haben Konsequenzen über den mit dem Urteil entschiedenen KWK-Fall hinaus. Namentlich größere Quartiersversorgungskonzepte mit Solaranlagen und Mieterstrom, die eine „netzlose“ Stromversorgung zur Voraussetzung haben (On-Site-PPAs, Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, Mieterstrom, etc.) sind davon gleichermaßen betroffen.

Das Urteil ist für die weitere Gestaltung dezentraler Stromversorgung besonders relevant. Das Seminar bespricht Hintergründe, analysiert die Entscheidung des EuGH und beleuchtet sowohl direkte als auch indirekte Konsequenzen. Welche Folgen hat das Urteil für bestehende und neue Mieterstrom-Projekte? Wie sollten Energiedienstleister auf die neue Situation reagieren?

Als Referent liefert uns Herr Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler von unserem Partnerunternehmen Rechtsanwälte Günther Antworten auf diese und weitere Fragen. Herr Legler hat als Anwalt eine der Prozessparteien in dem nun vom EuGH entschiedenen Fall von der ersten Instanz an vertreten. Er berichtet „hautnah“ vom Prozess und seinen Einschätzungen in Bezug auf die Folgen aus dem Urteil.

In diesem Seminar…

…erfahren Sie die Hintergründe zum EuGH-Urteil
Sachverhalt und Prozessverlauf

…analysieren wir die Entscheidung des EuGH
Darstellung und Analyse im Detail

…beleuchten wir die Konsequenzen aus dem Urteil
Direkte und indirekte Konsequenzen für Energiedienstleister

…informieren wir Sie zu möglichen Folgen für bestehende und neue Mieterstrom-Projekte

…erhalten Sie wertvolle Impulse zum Umgang mit der neuen Situation

Erste Ideen und mögliche Ansätze
30.01.2025, 10:00 – 11:30 Uhr
Online über „Zoom“
Dr. Dirk Legler, Rechtsanwälte Günther Partnerschaft
Das Online-Seminar findet über die Anwendung „Zoom“ statt. Über einen Link, der Ihnen ca. eine Woche vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesandt wird, müssen Sie einen kleinen Client (.exe-Datei) herunterladen und installieren. Sie haben aber auch die Möglichkeit, über Ihren Webbrowser teilzunehmen.

Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor dem Online-Seminar zu registrieren, um so das Zoom-Tool zu testen. Sollten Sie Probleme beim Herunterladen des Programms haben, bitten wir Sie sich an Ihre IT-Abteilung zu wenden. Sie können dann über ein internetfähiges Gerät, wie PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher und stabiler Internetleitung teilnehmen. Eine Teilnahme per Telefon ist zwar ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme mit o.g. Geräten, da u.a. mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet wird.
Die Teilnehmer:innen erhalten vor bzw. während der Veranstaltung die Unterlagen zum Seminar in digitaler Form.

Kosten: 145,00 € zzgl. 19 % MwSt.

Mitglieder mit dem Status »Plus« erhalten einen Nachlass von 20 % der Teilnahmegebühr. Mitglieder mit dem Status »Basis« erhalten einen Nachlass von 10 % der Teilnahmegebühr. Diese Rabatte werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.

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