Die Verordnung EnSimiMaV (hat bereits stattgefunden)

Die aktuelle Energiekrise verursacht weiterhin umfangreiche Aufgaben für Energie- und Wärmeversorgungsunternehmen. Neben den aufwändigen betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach dem Gas-und Wärmepreisbremse-Gesetz darf nicht aus dem Auge verloren werden, dass auch technisch-operativ neue Pflichten geschaffen worden sind. Die im Herbst letzten Jahres in Kraft getretene Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaVMittelfristenergieversorgungssicherungsverordnung) schafft neue Pflichten für Gebäudeeigentümer und Energiedienstleister, die in Gebäuden tätig sind.

Die Verordnung soll dazu dienen, mittelfristig Gas einzusparen und so die Knappheit zu begrenzen. Wärmelieferanten werden teilweise direkt zu umfangreichen Aktivitäten verpflichtet – z.B. eine umfassende Überprüfung der Heizungsanlage durch Fachpersonal zu veranlassen. Die Kostentragungspflicht dafür ist nicht geregelt. Bis Ende September 2023 muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Unternehmen müssen Erkenntnisse aus Energieaudits umsetzen.

Wir geben Ihnen einen Überblick über die Pflichten und erörtern, wie diese praktisch umgesetzt werden können. Der Schwerpunkt liegt darauf, was praktisch zu tun ist und wie das möglichst effizient erledigt werden kann. Nach einer Einführung in die geltenden Regelungen wird intensiv mit den Praktikern diskutiert, wie die Umsetzung erfolgen kann und was Energiedienstleister unternehmen müssen, damit seine Kunden nicht später Ansprüche wegen unterlassener Maßnahmen geltend machen.

Ihre Fragen können Sie uns gerne auch schon im Vorfeld der Veranstaltung zukommen lassen.
hat stattgefunden am 24.02.2023
Online über „Zoom“

RA Martin Hack, Rechtsanwälte Günther
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Die Teilnehmer erhalten vor bzw. während der Veranstaltung die Unterlagen zum Seminar in digitaler Form.

Kosten: 145,00 € zzgl. 19% MwSt.

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