Dezentrale Stromversorgung: EuGH und BGH zur Kundenanlage

Bei der Entwicklung dezentraler Versorgungskonzepte galt bisher: vor Ort erzeugter Strom aus EE-Anlagen oder hocheffizienten KWK-Anlagen kann Haushalts- oder Gewerbekunden günstig, insbesondere ohne netzbezogene Abgaben und ohne Einhaltung netzregulatorischer Anforderungen und Pflichten zur Verfügung gestellt werden. Ein wesentlicher Aspekt und Planungshintergrund dieser Versorgungskonzepte bestand darin, dass der Betrieb der elektrischen Leitungen und Verteilungsanlagen als „Kundenanlage“ von der Netzregulierung ausgenommen ist.
Diese Möglichkeiten haben jüngste Entscheidungen nun erheblich eingeschränkt. Mit dem EuGH-Urteil vom 28.11.2024 und dem darauffolgenden BGH-Beschluss vom 13.05.2025 wurde die netzregulatorische Einstufung sog. Kundenanlagen (§ 3 Nr. 24a EnWG) grundlegend neu bewertet. Für viele Betreiber solcher Kundenanlagen kann dies zu einem erheblichen Anwuchs an regulatorischen Anforderungen und Pflichten führen.
Die Entscheidungen haben weitreichende Konsequenzen – nicht nur für die Wohnungswirtschaft, sondern auch für Gewerbe und Industrie.
Gemeinsam analysieren wir die Entscheidungsgründe und zeigen Ihnen, worauf Sie in der Praxis achten müssen. Im Anschluss an den Vortrag bleibt ausreichend Zeit, um Ihre individuellen Fragen und Anwendungsfälle zu besprechen.
In diesem Seminar…
…erhalten Sie einen kompakten und praxisorientierten Überblick
…erläutern wir Gegenstand und Inhalt der Entscheidungen des EuGH und BGH
…klären wir die Fragen, was künftig als regulierungsunterworfenes Verteilernetz behandelt wird und welche Pflichten sich daraus ergeben würden
…sprechen wir über Voraussetzungen, unter denen elektrische Verteilanlagen und Leitungssysteme noch als unregulierte Kundenanlagen betrieben werden könnten
…erfahren Sie, welche Auswirkungen sich für Mieterstrommodelle, gemeinschaftliche Gebäudeversorgungen und Gewerbepark ergeben
Diese Möglichkeiten haben jüngste Entscheidungen nun erheblich eingeschränkt. Mit dem EuGH-Urteil vom 28.11.2024 und dem darauffolgenden BGH-Beschluss vom 13.05.2025 wurde die netzregulatorische Einstufung sog. Kundenanlagen (§ 3 Nr. 24a EnWG) grundlegend neu bewertet. Für viele Betreiber solcher Kundenanlagen kann dies zu einem erheblichen Anwuchs an regulatorischen Anforderungen und Pflichten führen.
Die Entscheidungen haben weitreichende Konsequenzen – nicht nur für die Wohnungswirtschaft, sondern auch für Gewerbe und Industrie.
Gemeinsam analysieren wir die Entscheidungsgründe und zeigen Ihnen, worauf Sie in der Praxis achten müssen. Im Anschluss an den Vortrag bleibt ausreichend Zeit, um Ihre individuellen Fragen und Anwendungsfälle zu besprechen.
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…sprechen wir über Voraussetzungen, unter denen elektrische Verteilanlagen und Leitungssysteme noch als unregulierte Kundenanlagen betrieben werden könnten
…erfahren Sie, welche Auswirkungen sich für Mieterstrommodelle, gemeinschaftliche Gebäudeversorgungen und Gewerbepark ergeben
hat stattgefunden am 11.11.2025, 10:00 – 11:30 Uhr
Online über „Zoom“
Dr. Mirko Sauer, BRAHMS NEBEL Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Das Online-Seminar findet über die Anwendung „Zoom“ statt. Über einen Link, der Ihnen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesandt wird, müssen Sie einen kleinen Client (.exe-Datei) herunterladen und installieren. Sie haben aber auch die Möglichkeit über Ihren Webbrowser teilzunehmen.
Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor dem Online-Seminar zu registrieren, um so das Zoom-Tool zu testen. Sollten Sie Probleme beim Herunterladen des Programms haben, bitten wir Sie sich an Ihre IT-Abteilung zu wenden. Sie können dann über ein internetfähiges Gerät, wie PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher und stabiler Internetleitung teilnehmen. Eine Teilnahme per Telefon ist zwar ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme mit o.g. Geräten, da u.a. mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet wird.
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Die Teilnehmer:innen erhalten vor bzw. während der Veranstaltung die Unterlagen in digitaler Form.
Kosten: 185,00 € zzgl. 19 % MwSt.
Mitglieder mit dem Status »Plus« erhalten einen Nachlass von 20 % der Teilnahmegebühr. Mitglieder mit dem Status »Basis« erhalten einen Nachlass von 10 % der Teilnahmegebühr. Diese Rabatte werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
Bitte überprüfen Sie bei Ihrer Bestellung genau die Rechnungsanschrift. Bei einer späteren Rechnungsänderung wegen einer/eines fehlerhaft angegebenen Rechnungsanschrift/Rechnungsempfängers, müssen wir den zusätzlichen Aufwand leider mit 25,00 € berechnen.
Sie sind damit einverstanden, dass der vedec e.V. Ihnen die Rechnung elektronisch im PDF-Format an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zusendet.
Stornierungsgebühren
Stornierung bis 06.11.2025: 50,00 €. Stornierung ab 07.11.2025: keine Rückerstattung möglich.
Recht am eigenen Bild
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Datenschutzerklärung
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