Das „Osterpaket“ – ⠀   Auswirkungen auf die Energiedienstleistungsbranche (hat bereits stattgefunden)

Die letzten Teile aus dem sogenannten „Osterpaket“ der Bundesregierung sollen in der letzten Sitzungswoche des Bundestages vor der Sommerpause (erste Juli-Woche) verabschiedet werden und voraussichtlich am 08. Juli 2022 schon final vom Bundesrat behandelt werden. Einschneidende Anpassungen insbesondere am EEG könnten dann schon bald in Kraft treten.

Das Ziel dabei ist klar: Zur Minderung von CO2-Emissionen und zugleich zur Erhöhung der Energieeffizienz soll Strom aus erneuerbaren Energien in größerem Umfang als bisher zum Einsatz kommen und fossile Einsatzstoffe immer mehr ersetzen.

Doch wie genau wirkt sich das auf die Aktivitäten des im Stromliefergeschäft tätigen Energiedienstleisters (EDL) aus? Ist nunmehr eine Umstellung auf Volleinspeisung geboten? Oder lohnt sich das so genannte Mieterstrommodell noch? Gibt es neue Modelle? Welche Auswirkungen hat der Wegfall der EEG-Umlage? Was bedeutet die Einführung des neuen Energie-Umlagen-Gesetzes (EnUG)? Was sind die neuen rechtlichen Weichenstellungen und wie wirken sich im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld auf die Geschäftsmodelle aus?

Nach einer Vorstellung der neuen Gesetzeslage möchten wir gemeinsam mit Ihnen die Auswirkungen auf die unterschiedlichen Modelle, die es am Markt gibt, diskutieren.

Sollte das „Osterpaket“ bis zum Seminarbeginn noch nicht verabschiedet sein, wird das Seminar auf einen späteren Termin verschoben.


In diesem Seminar…

geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Beschlüsse aus dem Osterpaket
Was ist neu im EEG 2023?, Welche Änderungen gibt es mit dem neuen Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG)? Welche Änderungen gibt es mit dem novellierten EnWG und mit dem Wegfall der EEG-Umlage?

erfahren Sie, welche Änderungen es beim Mieterstrom gibt

möchten wir mit Ihnen diskutieren, was die Änderungen für Ihr Geschäftsmodell bedeutet

hat stattgefunden am 18.07.2022, 09:30 – 13:00 Uhr

Online über „Zoom“
RA Dr. Dirk Legler, Rechtsanwälte Günther Partnergesellschaft
Das Online-Seminar findet über die Anwendung „Zoom“ statt. Über einen Link, der Ihnen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesandt wird, müssen Sie einen kleinen Client (.exe-Datei) herunterladen und installieren. Sie haben aber auch die Möglichkeit über Ihren Webbrowser teilzunehmen.

Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor dem Online-Seminar zu registrieren, um so das Zoom-Tool zu testen. Sollten Sie Probleme beim Herunterladen des Programms haben, bitten wir Sie sich an Ihre IT-Abteilung zu wenden. Sie können dann über ein internetfähiges Gerät, wie PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher und stabiler Internetleitung teilnehmen. Eine Teilnahme per Telefon ist zwar ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme mit o.g. Geräten, da u.a. mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet wird.
Die Teilnehmer erhalten vor bzw. während der Veranstaltung die Unterlagen zum Seminar in digitaler Form.

Kosten: 330,00 € zzgl. 19 % MwSt.

Mitglieder mit dem Status »Plus« erhalten einen Nachlass von 20 % der Teilnahmegebühr. Mitglieder mit dem Status »Basis« erhalten einen Nachlass von 10 % der Teilnahmegebühr. Diese Rabatte werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.

Bitte überprüfen Sie bei Ihrer Bestellung genau die Rechnungsanschrift. Bei einer späteren Rechnungsänderung wegen einer/eines fehlerhaft angegebenen Rechnungsanschrift/Rechnungsempfängers, müssen wir den zusätzlichen Aufwand leider mit 25,00 € berechnen.

Stornierungsgebühren
Stornierung bis 9 Kalendertage vor Tagungsbeginn: 100,00 €. Stornierung weniger als 9 Kalendertage vor Tagungsbeginn: keine Rückerstattung möglich.

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