Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Der Bundestag wird aller Voraussicht nach Ende Mai eine umfassende Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschließen. Kern der Änderungen ist der in 2022 getroffene Beschluss, ab 2024 bei der Erneuerung von Heizungsanlagen den Einsatz von mindestens 65 % erneuerbaren Energien vorzuschreiben. Dem heute vorliegenden Entwurf ist zu entnehmen, dass diese Grundregel durch eine Vielzahl von Ausnahmen und Abweichungen ergänzt wird. Insbesondere beim Anschluss an Wärmenetze wird es umfangreiche Erleichterungen geben.
Strittig ist weiterhin, ob es bei der bisher vorgesehenen Bevorzugung von elektrisch betriebenen Wärmepumpen bei dezentralen Lösungen bleibt oder andere Technologien, also insbesondere auf dem Einsatz von Biomasse beruhende und KWK-Anlagen als Erfüllungsoption möglich bleiben – und wenn, in welchem Umfang. Es wird eine klare Abgrenzung zwischen Wärmenetzen und dezentralen Lösungen geben. Hierfür wird der Begriff des Gebäudenetzes aus den Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) übernommen.
Daraus ergeben sich anspruchsvolle Aufgaben, aber auch Chancen für Energiedienstleister. Bisher galten die Vorgaben des GEG zum Einsatz erneuerbarer Energien weitestgehend nur für Neubauten. Jetzt kommt die Geltung für Bestandsgebäude hinzu. Das ist für Unternehmen, die Wärmelieferung anbieten, insbesondere dann eine große Herausforderungen, wenn während der Laufzeit eines Vertrages die Wärmeerzeugungsanlage erneuert werden muss. Daher gehen wir in diesem Seminar auch darauf ein, wie mit den solchen Situationen vertragsrechtlich umzugehen ist.
In diesem Seminar stellen wir Ihnen die Novellierungen des GEG vor und die sich daraus ergebenden Anforderungen. Gemeinsam können erste Überlegungen zum strategischen Umgang von Energiedienstleistungsunternehmen mit den Anforderungen aufgestellt werden.
Strittig ist weiterhin, ob es bei der bisher vorgesehenen Bevorzugung von elektrisch betriebenen Wärmepumpen bei dezentralen Lösungen bleibt oder andere Technologien, also insbesondere auf dem Einsatz von Biomasse beruhende und KWK-Anlagen als Erfüllungsoption möglich bleiben – und wenn, in welchem Umfang. Es wird eine klare Abgrenzung zwischen Wärmenetzen und dezentralen Lösungen geben. Hierfür wird der Begriff des Gebäudenetzes aus den Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) übernommen.
Daraus ergeben sich anspruchsvolle Aufgaben, aber auch Chancen für Energiedienstleister. Bisher galten die Vorgaben des GEG zum Einsatz erneuerbarer Energien weitestgehend nur für Neubauten. Jetzt kommt die Geltung für Bestandsgebäude hinzu. Das ist für Unternehmen, die Wärmelieferung anbieten, insbesondere dann eine große Herausforderungen, wenn während der Laufzeit eines Vertrages die Wärmeerzeugungsanlage erneuert werden muss. Daher gehen wir in diesem Seminar auch darauf ein, wie mit den solchen Situationen vertragsrechtlich umzugehen ist.
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28.06.2023, 09:00 – 12:30 Uhr
Online über „Zoom“
Das Online-Seminar findet über die Anwendung „Zoom“ statt. Über einen Link, der Ihnen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesandt wird, müssen Sie einen kleinen Client (.exe-Datei) herunterladen und installieren. Sie haben aber auch die Möglichkeit über Ihren Webbrowser teilzunehmen.
Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor dem Online-Seminar zu registrieren, um so das Zoom-Tool zu testen. Sollten Sie Probleme beim Herunterladen des Programms haben, bitten wir Sie sich an Ihre IT-Abteilung zu wenden. Sie können dann über ein internetfähiges Gerät, wie PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher und stabiler Internetleitung teilnehmen. Eine Teilnahme per Telefon ist zwar ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme mit o.g. Geräten, da u.a. mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet wird.
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Die Teilnehmer erhalten vor bzw. während der Veranstaltung die Unterlagen zum Seminar in digitaler Form.
Kosten: 330,00 € zzgl. 19 % MwSt.
Mitglieder mit dem Status »Plus« erhalten einen Nachlass von 20 % der Teilnahmegebühr. Mitglieder mit dem Status »Basis« erhalten einen Nachlass von 10 % der Teilnahmegebühr. Diese Rabatte werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
Bitte überprüfen Sie bei Ihrer Bestellung genau die Rechnungsanschrift. Bei einer späteren Rechnungsänderung wegen einer/eines fehlerhaft angegebenen Rechnungsanschrift/Rechnungsempfängers, müssen wir den zusätzlichen Aufwand leider mit 25,00 € berechnen.
Stornierungsgebühren
Stornierung bis 23.06.2023: 100,00 €. Stornierung ab 24.06.2023: keine Rückerstattung möglich.
Datenschutzerklärung
Sie sind damit einverstanden, dass der vedec e. V. im Rahmen der Veranstaltung Ihre Daten wie Namen und Unternehmen in Teilnehmerlisten an Dritte weitergibt.
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