CONTRACTING BASICS III: Dezentrale Stromversorgung

Die zunehmende Elektrifizierung der Wärmeversorgung zur Erfüllung der Anforderungen des GEG und der steigende Bedarf nach Lademöglichkeiten für Elektroautos am Wohn- und Arbeitsort rücken die Frage der Strombeschaffung in den Fokus aller dezentralen Versorgungskonzepte. Hinzu kommt der Wunsch der Gebäudenutzer:innen, mit vor Ort erzeugtem Strom versorgt zu werden. Dach- und Fassadenflächen bieten sich als Standorte für Solaranlagen an. Der dort erzeugte Strom kann nicht nur für die üblichen Stromverbraucher:innen eingesetzt werden, sondern auch für die Kälte- und Wärmeversorgung. Das gilt sowohl für Gewerbe-, als auch für Wohnimmobilien. Für die verschiedenen Einsatzzwecke gelten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen. Versorgt das Contracting-Unternehmen nur seine eigenen Wärme- und Kälteversorgungsunterlagen mit Strom, stellen sich weit weniger rechtliche Fragen als bei der Versorgung aller Nutzer:innen mit vor Ort erzeugtem Strom.
Mit seinem Urteil vom November 2024 hat der Europäische Gerichtshof die Regelungen zur elektrischen Kundenanlage, die Objekt- und Quartiersversorgungen von dem Aufwand einer Netzregulierung freihalten, in Frage gestellt. Es stellt sich einerseits die Frage, was das für bestehende Versorgungsprojekte bedeutet, andererseits, welche Projekte in Zukunft noch umgesetzt werden können. In diesem Zusammenhang sind die Vorgaben der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie, wie z.B. die zum Energy Sharing und zu Bürgerenergiegemeinschaften, in neuem Licht zu analysieren.
Bei der Versorgung mehrerer Nutzer:innen im Objekt ist das Mieterstrommodell eingeführt. Es ist mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden. Um die Umsetzung lokaler Versorgungskonzepte zu erleichtern, ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt worden. Das Seminar befasst sich mit Vor- und Nachteilen bei der Umsetzung beider Ansätze.
Eine ganz andere Form der Versorgung einzelner Nutzer:innen ist die Bereitstellung von Lademöglichkeiten für Elektroautos. Hier bieten sich Contracting-Lösungen an, die die Gebäudeeigentümer:innen von den Bereitstellungsaufgaben entlasten.
Fast schon vergessen ist das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Der zunehmende Anteil von Sonne und Wind bei der Stromerzeugung verlangt nach Erzeugungskapazitäten, die in Phasen geringer Erzeugung aus Wind und Sonne den Bedarf decken. Eine Möglichkeit besteht in der Nutzung strommarktgeführter KWK-Anlagen, so dass deren Einsatz – unter geänderten Vorzeichen – weiterhin eine Rolle spielt. Eine andere Möglichkeit sind Batteriespeicher, deren Einsatz zum Teil immer noch durch eine schon im Ansatzpunkt falsche Gleichbehandlung mit Verbraucher:innen erschwert wird.
Die Praxis konfrontiert die Akteur:innen mit zahlreichen Problemen beim Netzanschluss und der Messung. Die massiven Rückstände beim roll-out von intelligenten Messsystemen erweisen sich als zentraler Hemmschuh. Alle neuen und auf Erleichterung ausgerichteten Ansätze wie der virtuelle Summenzähler oder die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung scheitern schon im ersten Schritt, wenn keine intelligenten Messsysteme zur Verfügung stehen. Berechtigte Forderungen nach einem netzdienlichen Betrieb dezentraler Anlagen können nicht erfüllt werden, weil keine intelligenten Messsysteme bereitgestellt werden. Die jüngsten Gesetzesänderungen lassen alternative Lösungen zu, die die Projektumsetzung erleichtern.
Das Seminar richtet sich an Energiedienstleister, Gebäudeeigentümer:innen, Planer:innen und alle weiteren mit Gebäude- und Quartiersversorgungskonzepten befassten Personen.
Mit seinem Urteil vom November 2024 hat der Europäische Gerichtshof die Regelungen zur elektrischen Kundenanlage, die Objekt- und Quartiersversorgungen von dem Aufwand einer Netzregulierung freihalten, in Frage gestellt. Es stellt sich einerseits die Frage, was das für bestehende Versorgungsprojekte bedeutet, andererseits, welche Projekte in Zukunft noch umgesetzt werden können. In diesem Zusammenhang sind die Vorgaben der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie, wie z.B. die zum Energy Sharing und zu Bürgerenergiegemeinschaften, in neuem Licht zu analysieren.
Bei der Versorgung mehrerer Nutzer:innen im Objekt ist das Mieterstrommodell eingeführt. Es ist mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden. Um die Umsetzung lokaler Versorgungskonzepte zu erleichtern, ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt worden. Das Seminar befasst sich mit Vor- und Nachteilen bei der Umsetzung beider Ansätze.
Eine ganz andere Form der Versorgung einzelner Nutzer:innen ist die Bereitstellung von Lademöglichkeiten für Elektroautos. Hier bieten sich Contracting-Lösungen an, die die Gebäudeeigentümer:innen von den Bereitstellungsaufgaben entlasten.
Fast schon vergessen ist das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Der zunehmende Anteil von Sonne und Wind bei der Stromerzeugung verlangt nach Erzeugungskapazitäten, die in Phasen geringer Erzeugung aus Wind und Sonne den Bedarf decken. Eine Möglichkeit besteht in der Nutzung strommarktgeführter KWK-Anlagen, so dass deren Einsatz – unter geänderten Vorzeichen – weiterhin eine Rolle spielt. Eine andere Möglichkeit sind Batteriespeicher, deren Einsatz zum Teil immer noch durch eine schon im Ansatzpunkt falsche Gleichbehandlung mit Verbraucher:innen erschwert wird.
Die Praxis konfrontiert die Akteur:innen mit zahlreichen Problemen beim Netzanschluss und der Messung. Die massiven Rückstände beim roll-out von intelligenten Messsystemen erweisen sich als zentraler Hemmschuh. Alle neuen und auf Erleichterung ausgerichteten Ansätze wie der virtuelle Summenzähler oder die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung scheitern schon im ersten Schritt, wenn keine intelligenten Messsysteme zur Verfügung stehen. Berechtigte Forderungen nach einem netzdienlichen Betrieb dezentraler Anlagen können nicht erfüllt werden, weil keine intelligenten Messsysteme bereitgestellt werden. Die jüngsten Gesetzesänderungen lassen alternative Lösungen zu, die die Projektumsetzung erleichtern.
Das Seminar richtet sich an Energiedienstleister, Gebäudeeigentümer:innen, Planer:innen und alle weiteren mit Gebäude- und Quartiersversorgungskonzepten befassten Personen.
In diesem Seminar …
…erhalten Sie einen Überblick über dezentrale Stromlieferungen
…lernen Sie die relevanten Gesetze und Verordnungen kennen
Energiewirtschaftsgesetz, Gebäudeenergiegesetz, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Erneuerbare-Energien-Gesetz, Messstellenbetriebsgesetz
…beleuchten wir die Vor- und Nachteile von Stromliefermodellen
Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
…klären wir Fragen zum Netzanschluss und zur Vergütung
Messkonzept, Netzanschluss, Anlagenzusammenfassung und Vergütung nach EEG, Volleinspeisung versus Teileinspeisung
…erläutern wir Ihnen Anforderungen an e-Mobilität und energy sharing
e-Mobilitätsladesäulen-Contracting, Bürgerenergiegemeinschaften
…erhalten Sie einen Überblick über dezentrale Stromlieferungen
…lernen Sie die relevanten Gesetze und Verordnungen kennen
Energiewirtschaftsgesetz, Gebäudeenergiegesetz, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Erneuerbare-Energien-Gesetz, Messstellenbetriebsgesetz
…beleuchten wir die Vor- und Nachteile von Stromliefermodellen
Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
…klären wir Fragen zum Netzanschluss und zur Vergütung
Messkonzept, Netzanschluss, Anlagenzusammenfassung und Vergütung nach EEG, Volleinspeisung versus Teileinspeisung
…erläutern wir Ihnen Anforderungen an e-Mobilität und energy sharing
e-Mobilitätsladesäulen-Contracting, Bürgerenergiegemeinschaften
Rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen des Contractings
22.05.2025, 09:00 – 17:00 Uhr inkl. Pausen
THE MADISON Hotel
Schaarsteinweg 4
20459 Hamburg
Schaarsteinweg 4
20459 Hamburg
Die Teilnehmer:innen erhalten während der Veranstaltung die Seminarunterlagen in gedruckter und im Nachgang in digitaler Form.
Kosten: 890,00 € zzgl. 19 % MwSt.
Bitte überprüfen Sie bei Ihrer Bestellung genau die Rechnungsanschrift. Bei einer späteren Rechnungsänderung wegen einer/eines fehlerhaft angegebenen Rechnungsanschrift/Rechnungsempfängers, müssen wir den zusätzlichen Aufwand leider mit 25,00 € berechnen.
Sie sind damit einverstanden, dass der vedec e.V. Ihnen die Rechnung elektronisch im PDF-Format an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zusendet.
Stornierungsgebühren
Stornierung bis 07.05.2025: 250,00 €. Stornierung ab 08.05.2025: keine Rückerstattung möglich.
Änderung des Programmablaufs und der Referenten aus aktuellen Anlässen möglich. Wir behalten uns vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen (z. B. Ausfall von Referentinnen und Referenten, zu geringe Teilnehmerzahl, u. ä.) abzusagen/zu verschieben. Bei Verschiebung des Seminars auf einen späteren Zeitpunkt bleibt Ihre Anmeldung bestehen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Zimmerkontingent
Das Tagungshotel hält unter dem Stichwort „vedec“ ein Zimmerkontingent für Selbstzahler bereit. Bitte rufen Sie die Zimmer bis 6 Wochen vor Anreise mit der folgenden Mailadresse ab: info@madisonhotel.de
Verpflegung
Falls Sie ein veganes Gericht zum Mittagessen wünschen oder Allergien/Unverträglichkeiten haben, geben Sie dies bitte in Ihrer Anmeldung unter dem Feld „Anmerkung“ an.
Recht am eigenen Bild
Der vedec e. V. oder deren Beauftragte sind berechtigt, im Rahmen dieser Veranstaltung Bildaufnahmen der Veranstaltungsbesucher, die über die Wiedergabe der Veranstaltung hinausgehen (Recht am eigenen Bild) ohne Vergütung zu erstellen und zeitlich, räumlich, inhaltlich unbegrenzt in allen Medien zum Zwecke der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des vedec e.V. zu nutzen.
Datenschutzerklärung
Sie sind damit einverstanden, dass der vedec e. V. im Rahmen der Veranstaltung Ihre Daten wie Namen und Unternehmen in Teilnehmerlisten an Dritte weitergibt.
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