CO₂ Kostenaufteilungsgesetz
Das CO₂KostAufG regelt die Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mietenden und Vermietenden. Es behandelt damit auch die im Zuge der Wärmelieferung entstehenden Kosten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bzw. dem Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) sowie die entsprechenden Pflichten von (Nah-)Wärmelieferanten. Ziel des CO₂KostAufG ist es, die entsprechenden CO₂-Kosten verursachungsgerecht aufzuteilen. Die CO₂-Kosten steigen in den kommenden Jahren weiter an. Man erhofft sich aus dem CO₂KostAufG Sanierungsanreize in Heizungsmodernisierungen und eine Dekarbonisierung des Gebäudesektors.
Primär verpflichtet das CO₂KostAufG die Vermieter:innen. Sie müssen nun den jährlichen CO₂-Ausstoß ihrer Gebäude in Kilogramm CO₂ pro m2 Wohnfläche berechnen und auf dieser Basis – je nach Qualität ihres Gebäudes – seit dem 01.01.2023 eine prozentuale Aufteilung der CO₂-Kosten anhand eines Stufenmodells zwischen Vermieter:in und Mieter:in vornehmen. Unabhängig von den Regelungen in ihrem Mietvertrag.
Damit die Vermieter:innen diese Aufteilung vornehmen können, regelt das CO₂KostAufG zugleich auch eine Vielzahl von Pflichten für den Wärmelieferanten. Zum Beispiel, dass diese seit dem 01.01.2023 verpflichtet sind, auf ihren Abrechnungen entsprechende Informationen bereitzustellen, auf die die Vermieter:innen bei der Berechnung des CO₂-Ausstoßes ihres Gebäudes sowie des Aufteilungsverhältnisses gegenüber ihren Mieter:innen angewiesen sind. Das erhöht den Verwaltungsaufwand für Vermieter:innen und Wärmelieferanten gleichermaßen. Besonders, da einige gesetzliche Unklarheiten bei der Frage der Aufteilung und Ausweisung der CO₂-Kosten in den Neben- und Heizkostenabrechnungen vorhanden sind. Hinzu kommt, dass die für viele Vermieter:innen durch das CO₂KostAufG erstmals entstehende CO₂-Kostenlast – zusammen mit den Förderprogrammen – nach dem Willen des Gesetzgebers auch die Investitionsschwelle der Vermieter:innen weiter senken soll.
In diesem Seminar stellen wir Ihnen die Grundzüge des Co2KostAufG vor und diskutieren mit Ihnen die wichtigsten Auswirkungen. Praktische Anwendungsprobleme aus Sicht von Nahwärmelieferanten und Energiedienstleistern sowie rechtliche Ansätze für deren Lösung stehen dabei im Vordergrund.
In diesem Seminar…
…erfahren Sie die wichtigsten Grundzüge des CO₂ Kostenaufteilungsgesetzes
…erläutern wir Ihnen die Auswirkungen auf Ihre tägliche Arbeit
…zeigen wir Ihnen praktikable Lösungen für praktische Anwendungsprobleme
…finden Sie Softwarelösungen zur praktischen Umsetzung
Primär verpflichtet das CO₂KostAufG die Vermieter:innen. Sie müssen nun den jährlichen CO₂-Ausstoß ihrer Gebäude in Kilogramm CO₂ pro m2 Wohnfläche berechnen und auf dieser Basis – je nach Qualität ihres Gebäudes – seit dem 01.01.2023 eine prozentuale Aufteilung der CO₂-Kosten anhand eines Stufenmodells zwischen Vermieter:in und Mieter:in vornehmen. Unabhängig von den Regelungen in ihrem Mietvertrag.
Damit die Vermieter:innen diese Aufteilung vornehmen können, regelt das CO₂KostAufG zugleich auch eine Vielzahl von Pflichten für den Wärmelieferanten. Zum Beispiel, dass diese seit dem 01.01.2023 verpflichtet sind, auf ihren Abrechnungen entsprechende Informationen bereitzustellen, auf die die Vermieter:innen bei der Berechnung des CO₂-Ausstoßes ihres Gebäudes sowie des Aufteilungsverhältnisses gegenüber ihren Mieter:innen angewiesen sind. Das erhöht den Verwaltungsaufwand für Vermieter:innen und Wärmelieferanten gleichermaßen. Besonders, da einige gesetzliche Unklarheiten bei der Frage der Aufteilung und Ausweisung der CO₂-Kosten in den Neben- und Heizkostenabrechnungen vorhanden sind. Hinzu kommt, dass die für viele Vermieter:innen durch das CO₂KostAufG erstmals entstehende CO₂-Kostenlast – zusammen mit den Förderprogrammen – nach dem Willen des Gesetzgebers auch die Investitionsschwelle der Vermieter:innen weiter senken soll.
In diesem Seminar stellen wir Ihnen die Grundzüge des Co2KostAufG vor und diskutieren mit Ihnen die wichtigsten Auswirkungen. Praktische Anwendungsprobleme aus Sicht von Nahwärmelieferanten und Energiedienstleistern sowie rechtliche Ansätze für deren Lösung stehen dabei im Vordergrund.
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27.03.2025, 10:00 – 11:50 Uhr
Online über „Zoom“
Dr. Dirk Legler, Rechtsanwälte Günther
Christian Sommer, Q-SOLUTIONS GmbH
Christian Sommer, Q-SOLUTIONS GmbH
Das Online-Seminar findet über die Anwendung „Zoom“ statt. Über einen Link, der Ihnen ca. eine Woche vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesandt wird, müssen Sie einen kleinen Client (.exe-Datei) herunterladen und installieren. Sie haben aber auch die Möglichkeit, über Ihren Webbrowser teilzunehmen.
Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor dem Online-Seminar zu registrieren, um so das Zoom-Tool zu testen. Sollten Sie Probleme beim Herunterladen des Programms haben, bitten wir Sie sich an Ihre IT-Abteilung zu wenden. Sie können dann über ein internetfähiges Gerät, wie PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher und stabiler Internetleitung teilnehmen. Eine Teilnahme per Telefon ist zwar ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme mit o.g. Geräten, da u.a. mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet wird.
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Die Teilnehmer:innen erhalten vor bzw. während der Veranstaltung die Seminarunterlagen in digitaler Form.
Kosten: 145,00 € zzgl. 19 % MwSt.
Mitglieder mit dem Status »Plus« erhalten einen Nachlass von 20 % der Teilnahmegebühr. Mitglieder mit dem Status »Basis« erhalten einen Nachlass von 10 % der Teilnahmegebühr. Diese Rabatte werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
Bitte überprüfen Sie bei Ihrer Bestellung genau die Rechnungsanschrift. Bei einer späteren Rechnungsänderung wegen einer/eines fehlerhaft angegebenen Rechnungsanschrift/Rechnungsempfängers, müssen wir den zusätzlichen Aufwand leider mit 25,00 € berechnen.
Stornierungsgebühren
Stornogebühren: Stornierung bis zum 01.03.2025: 50,00 €. Stornierung ab dem 02.03.2025: keine Rückerstattung möglich.
Recht am eigenen Bild
Der vedec e. V. oder deren Beauftragte sind berechtigt, im Rahmen dieser Veranstaltung Bildaufnahmen der Veranstaltungsbesucher, die über die Wiedergabe der Veranstaltung hinausgehen (Recht am eigenen Bild) ohne Vergütung zu erstellen und zeitlich, räumlich, inhaltlich unbegrenzt in allen Medien zum Zwecke der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des vedec e.V. zu nutzen.
Datenschutzerklärung
Sie sind damit einverstanden, dass der vedec e. V. im Rahmen der Veranstaltung Ihre Daten wie Namen und Unternehmen in Teilnehmerlisten an Dritte weitergibt.
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