AVBFernwärmeV in der Praxis – Bedeutung und Herausforderungen

Wärmelieferung findet regelmäßig auf der Grundlage von Musterverträgen statt. Diese stell das Wärmeversorgungsunternehmen. Das führt dazu, dass für solche Vertragsverhältnisse automatisch die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) gilt. Und zwar nicht nur bei klassischer Fernwärmelieferung mit Hilfe von Wärmenetzen, sondern auch bei dezentraler Wärmelieferung, oft auch als Wärme-Contracting bezeichnet. Die AVBFernwärmeV gilt in relativ wenig veränderter Form seit mehr als 45 Jahren und hat sich als verlässliche Grundlage für die Praxis der Wärmeversorgung bewährt. Sie kann also als „Grundgesetz der Wärmeversorgung“ bezeichnet werden. Die in ihr enthaltenen Vorgaben für Preisänderungsklauseln beschäftigen Praxis und Gerichte seit 15 Jahren intensiv. Seit 2021 gilt der geänderte § 3, der dem oder der Kund:in ermöglicht, den laufenden Vertrag einseitig ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen Konsequenzen für das Versorgungsunternehmen zu seinen Gunsten zu verändern. Die Regelungen zur Messung und Abrechnung sind 2021 teilweise in die Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung – FFVAV ausgelagert worden. Ansonsten gibt es nur wenige Auseinandersetzungen über Inhalt und Reichweite der Regelungen der AVBFernwärmeV. Das bedeutet aber keineswegs, dass die übrigen Regelungen unbedeutend sind. Im Gegenteil: Sie weichen in nicht wenigen Punkten vom Standard-Vertragsrecht ab und sind deshalb von großer Bedeutung für ein funktionierendes Versorgungsverhältnis.
Das Seminar vermittelt die Funktion der AVBFernwärmeV beim Abschluss von Wärmelieferungsverträgen, der Laufzeit der Verträge, der Bestimmung der Leistungspflichten, die Schwierigkeiten mit den einseitigen Anpassungsrechten des oder der Kund:in nach § 3 AVBFernwärmeV, der Grundstücksnutzung und Zutrittsrecht, den Pflichten des oder der KundIn in Bezug auf seine Anlagen, der Abgrenzung der Verantwortungsbereiche, Abschlagszahlungen, Zurückbehaltungsrechte, Unterbrechung der Versorgung bei Zahlungsrückständen und weitere praktische Fragen. Die detaillierte Auseinandersetzung mit den Vorgaben für Preisänderungsklauseln und den Detailregelungen für die Messung und Abrechnung ist nicht Gegenstand dieses Seminars. Dafür bieten wir gesonderte Seminare an.
In diesem Seminar…
…erfahren Sie die wesentlichen Grundlagen der AVBFernwärmeV beim Abschluss von Wärmelieferungsverträgen
Laufzeit, Leistungspflichten, einseitige Anpassungsrechte, Grundstücksnutzung und Zutrittsrecht
…erläutern wir Ihnen Besonderheiten und Beachtenswertes
Pflichten der Kund:innen, Abgrenzung der Verantwortungsbereiche, Abschlagszahlungen, Zurückbehaltungsrechte, Unterbrechung der Versorgung bei Zahlungsrückständen
Das Seminar vermittelt die Funktion der AVBFernwärmeV beim Abschluss von Wärmelieferungsverträgen, der Laufzeit der Verträge, der Bestimmung der Leistungspflichten, die Schwierigkeiten mit den einseitigen Anpassungsrechten des oder der Kund:in nach § 3 AVBFernwärmeV, der Grundstücksnutzung und Zutrittsrecht, den Pflichten des oder der KundIn in Bezug auf seine Anlagen, der Abgrenzung der Verantwortungsbereiche, Abschlagszahlungen, Zurückbehaltungsrechte, Unterbrechung der Versorgung bei Zahlungsrückständen und weitere praktische Fragen. Die detaillierte Auseinandersetzung mit den Vorgaben für Preisänderungsklauseln und den Detailregelungen für die Messung und Abrechnung ist nicht Gegenstand dieses Seminars. Dafür bieten wir gesonderte Seminare an.
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26.03.2026, 10:00 – 11:30 Uhr
Online über „Zoom“
RA Martin Hack, Rechtsanwalt Martin Hack
Das Online-Seminar findet über die Anwendung „Zoom“ statt. Über einen Link, der Ihnen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesandt wird, müssen Sie einen kleinen Client (.exe-Datei) herunterladen und installieren. Sie haben aber auch die Möglichkeit über Ihren Webbrowser teilzunehmen.
Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor dem Online-Seminar zu registrieren, um so das Zoom-Tool zu testen. Sollten Sie Probleme beim Herunterladen des Programms haben, bitten wir Sie sich an Ihre IT-Abteilung zu wenden. Sie können dann über ein internetfähiges Gerät, wie PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher und stabiler Internetleitung teilnehmen. Eine Teilnahme per Telefon ist zwar ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme mit o.g. Geräten, da u.a. mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet wird.
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Die Teilnehmer:innen erhalten vor bzw. während der Veranstaltung die Unterlagen in digitaler Form.
Kosten: 185,00 € zzgl. 19 % MwSt.
Mitglieder mit dem Status »Plus« erhalten einen Nachlass von 20 % der Teilnahmegebühr. Mitglieder mit dem Status »Basis« erhalten einen Nachlass von 10 % der Teilnahmegebühr. Diese Rabatte werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
Bitte überprüfen Sie bei Ihrer Bestellung genau die Rechnungsanschrift. Bei einer späteren Rechnungsänderung wegen einer/eines fehlerhaft angegebenen Rechnungsanschrift/Rechnungsempfängers, müssen wir den zusätzlichen Aufwand leider mit 25,00 € berechnen.
Sie sind damit einverstanden, dass der vedec e.V. Ihnen die Rechnung elektronisch im PDF-Format an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zusendet.
Stornierungsgebühren
Stornierung bis 21.03.2026: 50,00 €. Stornierung ab 22.03.2026: keine Rückerstattung möglich.
Recht am eigenen Bild
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Datenschutzerklärung
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