Abrechnung der Wärmelieferung nach der neuen FFVAV

Turnusgemäß stehen die Jahresabrechnungen der Wärmelieferung an. Diesmal erstmals unter neuen Voraussetzungen. Denn seit 05. Oktober 2021 ist bekanntlich die neue Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte in Kraft (die sog. Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung, kurz: FFVAV). Diese neue Verordnung gibt auch für Bestandsverträge neue verbindliche Vorgaben an den Inhalt von Wärmelieferabrechnungen vor.
Seit dem 01.01.2022 sind, wenn bereits fernablesbare Messeinrichtungen vorhanden sind, außerdem jedem Kunden die neuen so genannten Abrechnungsinformationen monatlich zur Verfügung zu stellen.
Was genau muss dementsprechend nunmehr Inhalt der Abrechnungen sein? Muss ich jedes Jahr z.B. einen neuen Primärenergiefaktor ausrechnen, um den Kunden hinreichend zu informieren? Muss ich jedes Jahr neu die Treibhausgasemissionen der eingesetzten Brennstoffe (des Energiemixes) ausrechnen lassen und dann auf der Abrechnung ausweisen? Und was muss in den Abrechnungsinformationen stehen? Muss ich die auch übermitteln, wenn ich noch keine fernablesbaren Messeinrichtungen installiert habe?
Unser Partnerunternehmen msu solutions GmbH wird mit Ihnen gemeinsam eine Musterabrechnung der Wärmelieferung nach der neuen FFVAV erstellen und die einzelnen Schritte erläutern.
In diesem Seminar möchten wir Ihnen einen vertieften Einblick in die aus rechtlicher Sicht im Wesentlichen zu beachtenden Aspekte geben und anhand eines Praxisbeispiels eine Musterabrechnung erstellen.
Seit dem 01.01.2022 sind, wenn bereits fernablesbare Messeinrichtungen vorhanden sind, außerdem jedem Kunden die neuen so genannten Abrechnungsinformationen monatlich zur Verfügung zu stellen.
Was genau muss dementsprechend nunmehr Inhalt der Abrechnungen sein? Muss ich jedes Jahr z.B. einen neuen Primärenergiefaktor ausrechnen, um den Kunden hinreichend zu informieren? Muss ich jedes Jahr neu die Treibhausgasemissionen der eingesetzten Brennstoffe (des Energiemixes) ausrechnen lassen und dann auf der Abrechnung ausweisen? Und was muss in den Abrechnungsinformationen stehen? Muss ich die auch übermitteln, wenn ich noch keine fernablesbaren Messeinrichtungen installiert habe?
Unser Partnerunternehmen msu solutions GmbH wird mit Ihnen gemeinsam eine Musterabrechnung der Wärmelieferung nach der neuen FFVAV erstellen und die einzelnen Schritte erläutern.
In diesem Seminar möchten wir Ihnen einen vertieften Einblick in die aus rechtlicher Sicht im Wesentlichen zu beachtenden Aspekte geben und anhand eines Praxisbeispiels eine Musterabrechnung erstellen.
hat stattgefunden am 11.02.2022
Online über „Zoom“
RA Dr. Dirk Legler, Rechtsanwälte Günther Partnerschaftsgesellschaft
Udo Bandke, msu solutions GmbH
Mario Wilkens, msu solutions GmbH
Udo Bandke, msu solutions GmbH
Mario Wilkens, msu solutions GmbH
Tobias Dworschak, vedec e.V.
Das Online-Seminar findet über die Anwendung „Zoom“ statt. Eine Woche vor Veranstaltungsbeginn erhalten Sie eine Mail mit der Einladung, der Veranstaltungsgruppe in unserer vedec Community beizutreten. Dort finden Sie alle Informationen zu Ihrer Veranstaltung – u.a. die Zoom-Einwahldaten, die Seminarunterlagen sowie im Anschluss an das Seminar auch Ihre Teilnahmebescheinigung. Eine separate Mail mit Zoom-Einwahldaten wird nicht verschickt. Über den Zoom-Link in der Veranstaltungsgruppe müssen Sie sich einen kleinen Client (.exe-Datei) herunterladen und installieren. Sie haben aber auch die Möglichkeit, über Ihren Webbrowser teilzunehmen.
Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor dem Online-Seminar zu registrieren, um so das Tool zu testen. Sollten Sie Probleme beim Herunterladen des Programms haben, bitten wir Sie sich an Ihre IT-Abteilung zu wenden. Sie können dann über ein internetfähiges Gerät, wie PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher und stabiler Internetleitung teilnehmen. Eine Teilnahme per Telefon ist zwar ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme mit o.g. Geräten, da u.a. mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet wird.
Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor dem Online-Seminar zu registrieren, um so das Tool zu testen. Sollten Sie Probleme beim Herunterladen des Programms haben, bitten wir Sie sich an Ihre IT-Abteilung zu wenden. Sie können dann über ein internetfähiges Gerät, wie PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher und stabiler Internetleitung teilnehmen. Eine Teilnahme per Telefon ist zwar ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme mit o.g. Geräten, da u.a. mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet wird.
Die Teilnehmer erhalten vor bzw. während der Veranstaltung die Unterlagen zum Seminar in digitaler Form.
Kosten: 330,00 € zzgl. 19% MwSt.
Mitglieder mit dem Status »Plus« erhalten einen Nachlass von 20 % der Teilnahmegebühr. Mitglieder mit dem Status »Basis« erhalten einen Nachlass von 10 % der Teilnahmegebühr. Diese Rabatte werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
Bitte überprüfen Sie bei Ihrer Bestellung genau die Rechnungsanschrift. Bei einer späteren Rechnungsänderung wegen einer/eines fehlerhaft angegebenen Rechnungsanschrift/Rechnungsempfängers, müssen wir den zusätzlichen Aufwand leider mit 25,00 € berechnen.
Stornierungsgebühren
Stornierung bis 9 Kalendertage vor Tagungsbeginn: 100,00 €. Stornierung weniger als 9 Kalendertage vor Tagungsbeginn: keine Rückerstattung möglich.
Datenschutzerklärung
Sie sind damit einverstanden, dass der vedec e. V. im Rahmen der Veranstaltung Ihre Daten wie Namen und Unternehmen in Teilnehmerlisten an Dritte weitergibt.
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