vedec zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetz: verpasste Chancen für den Klimaschutz

Die Bundesregierung verpasst bei der kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedeten Novelle des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erneut die Chance, die Rahmenbedingungen für klima- und mieterfreundliche Quartierslösungen mit Kundenanlagen zu verbessern.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht beschlossen. Die Bundesregierung verpasst dabei erneut Chancen für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für klima- und mieterfreundliche Quartiersprojekte mit Kundenanlagen.

Tobias Dworschak, vedec Geschäftsführer: „Die Novelle des EnWG hätte unbedingt dazu genutzt werden müssen, die rechtlichen Hindernisse für funktionierende Konzepte zur Effizienzverbesserung bei der Quartiersversorgung zu beseitigen. Wie schon bei der EEG-Novelle verpasst die Bundesregierung es erneut, die Rahmenbedingungen für Quartierslösungen zu verbessern”.

In seiner Stellungnahme hat der vedec sich für die Einführung einer weitere Kategorie “Kundenanlagen zur Quartiersversorgung” im EnWG eingesetzt, die einen Sondertatbestand für die kleine dezentrale Stromversorgung aus KWK und/oder Erneuerbaren Energien schafft. “Außerdem haben wir vorgeschlagen, bei dem räumlich zusammengehörenden Gebiet auch auf den Quartiersgedanken abzustellen.” so Dworschak weiter.

Steigende Mieten gerade in Ballungsräumen belasten die Haushalte der Mieter. Zusätzliche Belastungen durch die notwendigen Veränderungen zur Erreichung der Klimaziele sollten vermieden werden. Dezentrale Versorgungsprojekte in Quartieren mit Kundenanlagen zeichnen sich dadurch aus, dass die Versorgungskosten für die Mieter und anderen Nutzer trotz umfassender Modernisierung der Energieanlagen nicht höher sind als bei klimaschädlichen konventionellen Versorgungskonzepten (Öl-und Gasheizung, Kohlestrom). Dezentrale sektorgekoppelte Energieversorgungskonzepte sind also dann, wenn sie nicht durch das geltende Regulierungsrecht verhindert würden, ein Weg zur sozialverträglichen Erreichung der Klimaziele ohne neue Subventionsregelungen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.