vedec zum CO₂-Preis – Verteilung muss an Energieeffizienzkriterien gekoppelt werden

Um weitere Anreize für den Klimaschutz zu setzen, sollte bei der Aufteilung des CO₂-Preises Effizienzkriterien herangezogen werden. Dabei sollte sowohl der Effizienzgrad des Gebäudes an sich, wie auch der Effizienzgrad der energetischen Versorgung berücksichtigt werden. Tobias Dworschak, vedec-Geschäftsführer: “Damit der CO₂-Preis auch seine volle Wirkung entfalten kann, ist es unbedingt erforderlich, dass die Verteilung des CO₂-Preis an Energieeffizienzkriterien geknüpft wird. Konkret schlagen wir vor, für die Bewertung des Gebäudes den Energieeffizienzausweis als Kriterium zu nutzen und bei der energetischen Versorgung den Jahresnutzungsgrad der Energieerzeugungsanlagen.”

Die Messung des Wärmeverbrauchs ermöglicht es erst, einen ineffizienten Betrieb zu erkennen und Verbesserungsmaßnahmen zielgenau zu veranlassen. Ob die vom Vermieter betriebene Zentralheizung effizient läuft, kann im Regelfall nicht kontrolliert werden, weil man nur die verbrauchte Brennstoffmenge, nicht aber die damit erzeugte Wärmemenge kennt. Ein Wärmemengenzähler, der die im Kessel erzeugte Wärmemenge misst, schafft die nötige Transparenz. Entsprechend würden Wärmemengenzähler sehr dabei helfen, eine gerechte Verteilung der CO₂-Kosten zu ermöglichen. 

„Wir setzen uns bereits seit vielen Jahren für den verpflichtenden Einbau von Wärmemengenzählern ein. Wärmemengenzähler schaffen die notwendige Transparenz und ermöglichen eine gerechte Verteilung der CO₂-Kosten.“ so Dworschak weiter.

Weitere Informationen sowie ein Positionspapier des vedec zum verpflichtenden Einbau von Wärmemengenzählern sind auf www.vedec.org erhältlich.

Positionspapier