Stellungnahme zum Hinweisverfahren 2017/46 der Clearingstelle EEG/KWKG – Mieterstromzuschlag

Der VfW gibt in seiner Stellungnahme u. a. Antworten auf folgende Fragen im Zusammenhang mit dem Mieterstromgesetz:

Wie sind einzelne Wohngebäude voneinander abzugrenzen, beispielsweise im Fall von Reihenhäusern oder einer Blockrandbebauung?
Wie ist die 100-kWp-Grenze in § 21 Abs. 3 Satz 1 EEG2017 anzuwenden? Insbesondere:
(a) Ist § 24 Abs. 1 Satz 1 EEG2017 zur Ermittlung der 100-kWp-Grenze anzuwenden?
(b) Entfällt der Anspruch auf den Mieterstromzuschlag bei einer Leistung von insgesamt mehr als 100kWp vollständig oder nur für den 100kWp übersteigenden Leistungsanteil?
Unter welchen Voraussetzungen liegt ein Verbrauch „im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang“ i.S.v. § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 EEG 2017 vor?