VfW Service GmbH
Bei mehr als 250 Mitgliedsbetrieben lässt sich ein sehr einfaches, solidarisches Modell aufstellen. Fällt ein Energiedienstleister aus, so tritt ein anderer an dessen Stelle.
Wichtig ist dabei die Übertragbarkeit der Vorgänge. Das bedeutet, dass der vedec e. V. jeden einzelnen Vertrag, die zugehörige Kalkulation und die gesamten relevanten Unterlagen auf Plausibilität prüft. Ist eine Anlage ordentlich abgewickelt, besteht jederzeit die Möglichkeit, den Betrieb dieser Anlage auf ein anderes vedec-Mitglied zu übertragen.
Da es bis zur Einschaltung eines neuen Betreibers keine Lieferstopps geben soll, hat der vedec einen Treuhandvertrag mit der VfW Service GmbH in Wuppertal geschlossen. Wenn es nun z.B. zum Konkursfall kommen sollte, wird der vedec und die VfW Service GmbH i. d. R. durch den Gebäudeeigentümer eingeschaltet. Danach prüfen wir gemeinsam die Interessen aller Beteiligten und besorgen einen neuen Betreiber. Gegebenenfalls werden auch die Umstände des Betriebes reorganisiert, so dass Erfahrungen aus der Vergangenheit in das neue Betreiberverhältnis aufgenommen werden können.
Für den Gebäudeeigentümer hat das u.a. folgende wichtige Vorteile:
– Uneingeschränkte Liefersicherheit
– Vertragssicherheit, denn die VfW-Verträge existieren seit mehr als 10 Jahren und werden seitdem ständig gepflegt
– Sicherheit durch die Überprüfung aller vertragsrelevanten Unterlagen durch unser Plausibilitätsgutachten
Wichtig ist dabei die Übertragbarkeit der Vorgänge. Das bedeutet, dass der vedec e. V. jeden einzelnen Vertrag, die zugehörige Kalkulation und die gesamten relevanten Unterlagen auf Plausibilität prüft. Ist eine Anlage ordentlich abgewickelt, besteht jederzeit die Möglichkeit, den Betrieb dieser Anlage auf ein anderes vedec-Mitglied zu übertragen.
Da es bis zur Einschaltung eines neuen Betreibers keine Lieferstopps geben soll, hat der vedec einen Treuhandvertrag mit der VfW Service GmbH in Wuppertal geschlossen. Wenn es nun z.B. zum Konkursfall kommen sollte, wird der vedec und die VfW Service GmbH i. d. R. durch den Gebäudeeigentümer eingeschaltet. Danach prüfen wir gemeinsam die Interessen aller Beteiligten und besorgen einen neuen Betreiber. Gegebenenfalls werden auch die Umstände des Betriebes reorganisiert, so dass Erfahrungen aus der Vergangenheit in das neue Betreiberverhältnis aufgenommen werden können.
Für den Gebäudeeigentümer hat das u.a. folgende wichtige Vorteile:
– Uneingeschränkte Liefersicherheit
– Vertragssicherheit, denn die VfW-Verträge existieren seit mehr als 10 Jahren und werden seitdem ständig gepflegt
– Sicherheit durch die Überprüfung aller vertragsrelevanten Unterlagen durch unser Plausibilitätsgutachten