Gemeinsames Verbändepapier zum Entwurf für die Neufassung des KWKG

In Zusammenarbeit mit den Verbänden ASUE, B.KWK, BUND, DENEFF, Deutsche Umwelthilfe, EA und VBI hat der VfW ein gemeinsames Verbändepapier an das BMWi gesandt. Darin sind Korrekturen erarbeitet, die die Einschränkungen der dezentralen Stromversorgung im geplanten neuem KWKG 2016 beseitigen sollen.
Forderungen der unterzeichnenden Verbände:

– Keine Verhinderung dezentraler, innovativer Objektversorgung durch das KWKG
– KWK-Zuschlagsberechtigung auch außerhalb der herkömmlichen Einspeisemodelle
– KWK-Zuschlagsberechtigung bei dezentralem Einsatz von KWK nicht nur für die stromkostenintensive Industrie, sondern auch und gerade für den Wohnungsbau
– in der KWK-Novelle zwischen Eigenstrom und „Mieterstrom“ zu differenzieren, d.h. auch für den in der Kundenanlage und geschlossenen Verteilernetzen gelieferten Strom einen KWK-Zuschlag zu gewähren
– die Begrenzung der Förderdauer für Anlagen kleiner 50 kW auf 60.000 Vollbenutzungsstunden zu erhöhen.

Die unterzeichnenden Verbände setzen sich generell für den Ausbau der KWK ein. Dazu wurde eine Einigung auf gemeinsame Kernpunkte und Forderungen erzielt. Dessen unbenommen haben die einzelnen Verbände zusätzlich eigene Stellungnahmen und Forderungen zur Neufassung des KWK-Gesetzes.