Gemeinsames Positionspapier zum Direktverbrauch Mieterstrom

Zusammenfassung:

Aus sozialpolitischen und energiewirtschaftlichen Gründen ist es geboten, dass der Direktverbrauch von erneuerbarem und KWK-Strom mit dem Eigenverbrauch gleichgestellt und von der EEG-Umlage befreit wird.

Direktverbrauch meint Strom, der in räumlichem Zusammenhang zur Erzeugung und ohne Durchleitung durch ein öffentliches Netz verbraucht wird. Direktverbrauch ist insbesondere für Mieter, aber auch für Energiegenossenschaften, für Landwirte sowie andere innovative Energieanbieter und -dienstleister eine Möglichkeit, sich mit vor Ort produziertem Strom zu versorgen – auch wenn sie diesen nicht selbst produzieren (können).

Künftig sollten Eigen- und Direktverbrauch aus Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen insbesondere hinsichtlich der EEG-Umlage vollkommen gleichbehandelt werden. Dies ist auch verfassungsrechtlich geboten. Das gemeinsame Positionspapier beschreibt, warum dies geboten ist und wie dies im Rahmen der Novellierung des EEG erreicht werden kann.