Gemeinsame Stellungnahme zur Mietrechtsreform

Das Bundesjustizministerium hat am 11. Mai 2011 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mietrechts und zugehöriger gesetzlicher Vorschriften in die Referentenabstimmung gegeben. Der Gesetzentwurf enthält einen neuen § 556c BGB. Darin werden die Voraussetzungen für eine Umstellung auf die Umlage von Wärmelieferungskosten geregelt. Zusammen mit dem AGFW | Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. hat der Verband für Wärmelieferung eine gemeinsame Stellungnahme an die Entscheider in der Politik versandt.