Contractingverband VfW zur Energieeffizienzstrategie: Maßnahmen sind nicht konkret genug

Am vergangenen Freitag wurde im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein Entwurf für die Energieeffizienzstrategie 2050 der Bundesregierung vorgestellt. Mit dieser Strategie sollen Energieeinsparziele und Maßnahmen bis 2030 und in einem zweiten Schritt bis 2050 verankert werden. Eine Großzahl der enthaltenen Maßnahmen kommen aus dem Klimapaket, ergänzt werden sie durch einige weitere Vorhaben. Der VfW begrüßt grundsätzlich den Entwurf und sieht darin einige gute Ansätze für einen ernst gemeinten und engagierten Klimaschutz. Allerdings besteht bei einzelnen Punkten – gerade was den großen Bereich der dezentralen Versorgung und der Energiedienstleistungen betrifft – noch weiteres Potenzial, auch und gerade um einfache und schnell erreichbare Erfolge zu erzielen. Auch was die konkrete Umsetzung der Maßnahmen angeht bleiben viele Fragen offen.

Die Strategie verfolgt das Ziel, den Primärenergieverbrauchs um 28 % bis 2030 zu senken ggü. 2008. Aus Sicht des VfW ist dieses Ziel deutlich zu niedrig angesetzt. Es ist nicht mit dem im Klimapaket verankerten Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 vereinbar und fällt sogar hinter das bereits 2010 beschlossene Energiekonzept zurück. Der VfW kritisiert außerdem, dass nicht formuliert wurde, wie konkret und mit jeweils welcher Einsparmenge mit den einzelnen Maßnahmen die Einsparungen erzielt werden sollen.

Tobias Dworschak, VfW Geschäftsführer: „Wir begrüßen zwar grundsätzlich, dass die Bundesregierung die Wichtigkeit der Energieeffizienz für den Klimaschutz erkannt hat, allerdings stellen die Maßnahmen nur einen guten ersten Ansatz dar. Um wirkliche Ergebnisse erzielen zu können, ist es unbedingt erforderlich, dass die Maßnahmen deutlich konkreter mit einem jeweiligen Einsparziel pro Maßnahme ausgestaltet werden.“

Die Durchführung der Maßnahmen soll größtenteils auf Freiwilligkeit beruhen. Anreize zur Umsetzung sollen über weitere Förderungen erzielt werden. „Aus unserer Sicht ist es unbedingt erforderlich, diese Maßnahmen verpflichtend zu gestalten und das Ordnungsrecht entsprechend anzupassen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Förderungen nicht ausreichen, um spürbare Effekte beim Klimaschutz zu erzielen“ so Dworschak weiter.

Besonders begrüßenswert sind die geplanten Maßnahmen zum Energiespar-Contracting (ESC-Modellvorhaben und Vorbildfunktion der öffentlichen Hand). Damit wurden einige Vorschläge aus dem VfW-Positionspapier „Energiewende mit Garantie“ umgesetzt. Allerdings wird von Seiten der Bundesregierung oftmals vergessen, dass auch mit Energieliefer-Contracting erhebliche Effizienzpotentiale genutzt werden können. Der VfW fordert daher, dass in den Maßnahmen auch Energieliefer-Contracting mit berücksichtigt wird.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.