Aktionsbündnis Klimaschutz und Stellungnahme zum KSG

Wir haben am 11.05.2021 an der 12. Sitzung des Aktionsbündnis Klimaschutz des Bundesumweltministeriums (BMU) als Mitglied der Energie-Bank teilgenommen.

Das Aktionsbündnis Klimaschutz ist das zentrale Dialogforum zur kontinuierlichen Diskussion klimaschutzpolitischer Positionen zwischen den gesellschaftlichen Gruppen und mit der Bundesregierung. Es unterstützt die Bundesregierung bei der Erreichung der Klimaschutzziele für Deutschland und erkennt die Mitverantwortung seiner Mitglieder für das Gelingen der Transformation zu einer weitgehend treibhausgasneutralen Gesellschaft bis 2050 an.

Das Aktionsbündnis soll insbesondere
– die Erstellung von Maßnahmenprogrammen begleiten,
– die Umsetzung beschlossener Maßnahmen unterstützen,
– die Aktivierung von Klimaschutzpotenzialen erleichtern
– sowie weitere Handlungsmöglichkeiten identifizieren.

Als Einstieg in die Diskussion stellte der Expertenrat für Klimafragen die Emissionsdaten 2020 und deren Bewertung gemäß § 12 Abs. 1 Bundesklimaschutzgesetz (KSG) vor. Dabei wurde von Prof. Dr. Hans-Martin Henning (Fraunhofer ISE) eine Verschärfung des KSG gefordert. Insbesondere verwies er darauf, dass vor allem der Gebäudesektor seine Sektorziele bei weitem verfehlt hat.

Konkret forderte er die frühere Verfügbarmachung von Daten und die Erschließung weiterer Datenquellen zur Verbesserung der Schätzgenauigkeit. Ebenso mahnte er die Einbeziehung der Emissionen von Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft an unter Einbeziehung territorialer Verlagerungseffekte durch Importe und Exporte. Darüber hinaus forderte er die qualifizierte Prüfung und Bewertung auch bei der Unterschreitung von Sektorzielen.

Die Bank Energiewirtschaft hat in einem sich anschließenden Workshop unterschiedliche Vorschläge zur Förderung der Akzeptanz von Energieprojekten vor Ort erarbeitet. Danach sollen dezentrale Speicher-Lösungen in den Vordergrund rücken. Auch sollen systematische Benefits der erneuerbaren Energien besser beleuchtet und quantifiziert werden sowie die Vorteile einzelner, lokaler Stakeholder in den Vordergrund gerückt werden.
Auch sollen Kommunen mehr in die Wertschöpfung einbezogen werden, um die Treibhausgas-Emissionen und den Energieverbrauch des Energiesektors zu senken.

Tagesaktuell wurde wiederholt von den Teilnehmern kritisiert, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung seitens des Bundesumweltministeriums beim Entwurf des Gesetzes zur Änderung des KSG durch eine Fristsetzung von weniger als 17 Stunden vernachlässigt wurde. Dies ist nicht zum ersten Mal geschehen und ist auch nicht mehr hinzunehmen, was den ansonsten positiven Veranstaltungsverlauf sehr negativ überschattet hat. Unsere Stellungnahme finden Sie auf der rechten Seite unter Downloads.